(2548) Ampel Grün: Zusammenstoß zwischen Auto und Straßenbahn - Mithaftung der Autofahrerin?
Der Fall Eine Frau befuhr mit ihrem Auto in der Stadt eine Straße, deren Richtungsfahrbahnen durch Straßenbahnschienen getrennt sind. An einer Kreuzung mit Ampel wollte die Frau die Schienen überqueren. An der Stelle stand ein Andreaskreuz, die Signale für die Straßenbahn waren aber in die Ampelanlage integriert. Als die Frau grün bekam, fuhr sie über die Schiene, wo sie mit der Straßenbahn zusammenstieß. Der Fahrer der Straßenbahn war der Ansicht, dass die Frau wegen des Andreaskreuzes hätte warten müssen. Diese wiederum ging davon aus, dass die Ampel gegolten und sie daher Vorfahrt hatte. Ein Gericht musste die Sache klären.
Das Urteil Das Landgericht entschied, dass in diesem Fall die Ampelregelung vorgeht, da die Signale für die Straßenbahn in die Ampel integriert waren und diese in Betrieb war; hier gilt nicht die Vorfahrtsregel durch Andreaskreuz.
Mithaftung Doch die Frau musste sich 20 % Mitverschulden anrechnen lassen, und zwar aus der Betriebsgefahr. Speziell wenn eine Bahn naht, ist nach Ansicht des Gerichts besondere Sorgfalt erforderlich, wenn die Schienen überquert werden sollen. Anhand des Fahrverhaltens der Bahn hätte die Frau erkennen können, dass der Fahrer der Straßenbahn ihre Vorfahrt nicht beachten würde. Daher hätte sie warten müssen.
Landgericht Nürnberg-Fürth
- Beschluss vom 19.10.2021 -
Az. 8 S 5015/21