15.01.2018

(2411) Behörde lässt Pkw abschleppen! - Rechtens?

© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe Januar/2018

Der Fall Ein noch angemeldeter, aber von Amts wegen stillgelegter Pkw mit pol. Kennzeichen war auf dem Seitenstreifen einer Straße nicht verkehrsbehindernd abgestellt. Die Polizei entstempelte die Kennzeichen und brachte am Pkw einen Aufkleber mit der Aufforderung an, das Fahrzeug binnen einer bestimmten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Als das nicht geschah, ordnete die Behörde das Abschleppen des Fahrzeuges an und verlangte dafür vom Besitzer die Zahlung von rund 175 EUR, wogegen dieser klagte.

Das Urteil Das Gericht gab dem Kläger mit der Begründung Recht, der Sofortvollzug sei unangemessen gewesen. Für die Behörde wäre es möglich und zumutbar gewesen, anhand der noch vorhandenen entstempelten Kennzeichen zunächst den vorrangig verantwortlichen Halter als Adressat einer möglichen Ordnungsverfügung zu ermitteln und ihn zum Entfernen des Fahrzeugs aufzufordern.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschluss vom 24.11.2017
Az. 5 A 1467/16.

Quelle: IWW/GLH