15.01.2018

(2409) "Trunkenheitsfahrt" nach Medikamenten?

© FahrSchulPraxis - veröffentlicht in Ausgabe Januar/2018

Der Fall Eine 28-jährige Frau war mit ihrem Pkw unterwegs, obwohl sie fahruntüchtig war. Dabei fuhr sie ungebremst auf einen verkehrsbedingt haltenden Pkw auf, wobei dessen Fahrer verletzt wurde. Der Schaden an dem fremden Pkw betrug ca. 11.000 EUR. Eine Blutprobe ergab eine Konzentration von 7,3 Mikrogramm pro Liter Lorazepam im Blut. Die Frau war zuvor in der Notaufnahme eines Münchener Klinikums wegen Schmerzen behandelt worden. Der Notfallaufnahmearzt verschrieb ihr einen Schmerzcocktail, sagte ihr aber nicht, dass sie nicht mehr Autofahren soll. Sie wollte daraufhin mit ihrem Pkw nach Hause fahren. 

Das Urteil Gegen die Frau wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Sie sollte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 EUR zahlen. Außerdem wurde ihr die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen und der Führerschein eingezogen. Gegen diesen Strafbefehl hatte sie Einspruch erhoben. Noch während der Sitzung sah sie ihr Unrecht ein und nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. ,,Es fiel mir schwer zu fahren, ich dachte, es würde gehen. Ich sah doppelt. Ich habe solche Zustände nicht oft. Das war das erste Mal, dass ich doppelt sah. Ich glaube, es war wegen der Medikamente, dass ich doppelt sah", sagte sie in der Sitzung. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.

Amtsgericht München
Urteil vom 6.9.2017
Az. 912 Cs 421 Js 106234/17

Quelle: IWW/GLH