15.03.2022

(2533) Reparatur nach Unfall: Wer zahlt Reinigung und Probefahrt?

Der Fall   Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte seinen Pkw auf Basis eines Gutachtens reparieren. Die Haftungsfrage war dabei unstrittig. Doch das Gutachten wies auch Kosten für Reinigung und Probefahrt aus. Darüber kam es zum Streit, folglich ging der Fall vor Gericht. Und das entschied im Sinne des Geschädigten.

Das Urteil   Das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Wenn nach Gutachten repariert und abgerechnet wird, müsse der Schädiger diese Kosten erstatten. Der Beklagte trägt dabei das sogenannte Werkstattrisiko für den Fall, dass zu hoch abgerechnet würde. Zugleich betonte das Gericht, dass hier keine Zweifel an der Erforderlichkeit der Arbeiten bestünden, der Geschädigte habe Anspruch auf Erstattung aller Kosten des Aufwands für die Wiederherstellung.

Amtsgericht Buxtehude
- Urteil vom 11.03.2021 -
Az. 31 C 529/20