15.10.2022

(2558) Unfall zwischen Fußgänger und Autofahrer - Haftung

Der Fall   Eine 81-jährige Fußgängerin wollte mit Gehhilfe bei Dunkelheit eine Straße überqueren. Dabei wurde sie auf der zweiten Fahrbahnhälfte von einem Pkw erfasst und verletzt. Sie forderte Schadenersatz, weil der Autofahrer sie hätte erkennen können und ihn deshalb die Schuld treffe.

Das Urteil   Das Gericht entschied, auch die Fußgängerin habe offenkundig gegen die Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen. Diese verpflichtet dazu, vor dem Überqueren den fließenden Verkehr genau zu beobachten. Es sei anzunehmen, dass die Frau damit grob fahrlässig gehandelt habe. Weil der Autofahrer andererseits die Fußgängerin bei guter Straßenbeleuchtung und eingeschalteten Fahrzeugscheinwerfern habe sehen können, sei zudem von einem Verstoß gegen das sogenannte Sichtfahrgebot auszugehen. Aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeugs sei es angemessen, dass die Frau und der Autofahrer zu gleichen Anteilen für den Schaden haften.

Oberlandesgericht Dresden
- Urteil vom 08.03.2022 -
Az. 14 U 1267/21