(2638) Radfahrer missachtet Vorfahrt - Alleinhaftung
Der Fall Ein Fahrradfahrer fährt entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autobahnzubringer kreuzt. Der Autoverkehr hat an dieser Stelle Vorfahrt. Der Radfahrer übersieht eine Autofahrerin, die über diesen Zubringer auf die Autobahn fahren will. Als sich die beiden Fahrwege kreuzen, kommt es zum Unfall, und der Fahrradfahrer wird schwer verletzt. Dieser klagt vor dem Landgericht Lübeck gegen die Autofahrerin, von der er Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3 verlangt. Der Radfahrer trägt vor, er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Autofahrerin sei aber zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Sie hätte den Unfall also vermeiden können. Die Autofahrerin entgegnet, sie sei von der Sonne geblendet worden und habe den Radfahrer daher erst im letzten Moment gesehen und nicht mehr reagieren können.
Das Urteil Das Landgericht Lübeck verneint eine Haftung der Autofahrerin. Es hat Zeugen befragt und ein Gutachten eines technischen Sachverständigen eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass die Autofahrerin nicht zu schnell, sondern eher langsam gefahren sei und keine Zeit mehr gehabt habe zu reagieren. Der Vorfahrtverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde.
Quelle: Landgericht Lübeck –
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Berlin, den 13.08.2024 – Textbearbeitung GLH