15.02.2015
(2288) Fahrzeugreparatur im Ausland
(jlp). Lässt ein unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer sein Kfz tatsächlich fachgerecht in einer preisgünstigen Kfz-Werkstätte im Ausland - hier in Slowenien - reparieren, dann kann er den Unfallschaden nicht fiktiv anhand des Sachverständigengutachtens abrechnen. Er kann nur die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen. Der geschädigte Fahrzeughalter soll nämlich durch die Werkstattwahl nicht besser gestellt werden.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 5 U 28/14