15.04.2015
(2298) Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH Gesellschafters
(jlp). Verfügt ein in einer GmbH mitarbeitender Gesellschafter über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft.
Bundesarbeitsgericht, Az: 10 AZB 43/14