15.08.2015

(2320) Zweifelhafte Fahrverbotserhöhung

(jlp). Die Erhöhung eines Fahrverbots kommt lediglich dann in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Regelfahrverbot nicht ausreicht, um den Fahrer nachhaltig zu beeindrucken. Solche Umstände muss dann allerdings der Richter im Urteil darlegen. Fehlen solche Urteilsgründe, so ist eine Fahrverbotserhöhung unwirksam.

Kammergericht Berlin, Az. 122 Ss 143/14