15.08.2015
(2322) Feststellung eines Rotlichtverstoßes
(jlp). Für die Frage, ob einem Fahrzeugführer ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden kann, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltlinie an, sofern eine solche vorhanden ist. Erst wenn der Betroffene diese Haltlinie bei Rotlicht überfahren hat, kann ihm die Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden.
Kammergericht Berlin, Az. 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14