15.11.2015
(2333) Keine Vergütung für Papierrechnung
(jlp). Die in einem Mobilfunkvertrag enthaltene Klausel, wonach für die Zusendung einer Rechnung in Papierform ein vom Kunden zu zahlendes Entgelt anfällt, unterliegt als Preisnebenabrede der AGB-Inhaltskontrolle und hält dieser nicht stand, weil die Rechnungsübersendung keine Sonderleistung des Mobilfunkanbieters darstellt, sondern zu seinen vertraglichen Verpflichtungen gehört, die er - wie jeder Rechtsunterworfener - zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-6 U 82/14