15.04.2015

(2299) Kündigungen für Online-Portale

(jlp). Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetanbieters, dass eine Vertragskündigung nur per Fax-Versand möglich ist und die elektronische Form ausschließt, ist unwirksam, weil die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten wird. Eine Kündigung per E-Mail muss bei Online-Portalen immer möglich sein.

Oberlandesgericht München, Az: 29 U 857/14