15.06.2015

(2311) Fahrzeugbrief muss vorliegen

(jlp). Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs handelt grob fahrlässig, wenn er sich mit dem Fahrzeug nicht die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) vorlegen und aushändigen lässt. Beim Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs besteht keine allgemeine Nachforschungspflicht. Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung sind aber die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen. Wer einen Gebrauchtwagen kauft (ob vom Händler oder von einer Privatperson), ohne sich die Zulassungsbescheinigung vorlegen zu lassen, handelt schon allein aus diesem Grund grob fahrlässig.

Kammergericht Berlin, Az. 8 U 114/13