15.07.2015

(2313) Trotz Alkohol am Steuer keine Mitschuld?

(Deutsche Anwaltshotline). Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall hat, der nicht in Zusammenhang mit diesem Zustand steht, den trifft bei verkehrsgerechtem Verhalten keine Schuld. So entschied das OLG München.

Ein alkoholisierter Autofahrer wollte ein anderes Auto links überholen. Der Fahrer hatte dabei 1,04 Promille im Blut. Das andere Auto bog allerdings genau in diesem Moment nach links ab. Der Überholer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Streit um den Unfallschaden ging vor Gericht. Der Linksabbieger argumentierte, er habe vor dem Abbiegen gebremst und geblinkt. Allerdings räumte er ein, sich nicht nach hinten umgesehen zu haben. Auch vertrat der Fahrer die Meinung, dass der Alkoholspiegel des überholenden Fahrers diesen entscheidend beeinflusst habe. In nüchternem Zustand hätte der Fahrer nicht zu einem Überholmanöver angesetzt, so die Begründung.

Doch das Oberlandesgericht München sah die Sache anders: Es mache in diesem Fall keinen Unterschied, ob der Fahrer alkoholisiert war oder nicht. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nüchterner Autofahrer genauso überholt hätte. Trotz Alkoholeinfluss habe sich der Überholer verkehrsgerecht verhalten. Sein Alkoholspiegel spiele daher keine Rolle.

Oberlandesgericht München, Az. 10 U 299/14