(2543) Doppeltes Bußgeld für Geschwindigkeitsverstoß! War es Vorsatz?
Der Fall Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn viel schneller als erlaubt. Dabei wurde er geblitzt. Die Bußgeldbehörde verdoppelte das geforderte Bußgeld, weil sie von vorsätzlichem Handeln des Autofahrers ausging. Dagegen legte der Mann Einspruch mit der Begründung ein, vorsätzliches Verhalten könne nur vorliegen, wenn er sein gefahrenes Tempo exakt gekannt hätte, was nicht der Fall gewesen sei. Die Sache ging vor Gericht.
Das Urteil Das OLG entschied in zweiter Instanz, dass es sich um Vorsatz handelte. Es sei nicht nötig, dass der Fahrer exakt sein Tempo kennt. Für Vorsatz reicht es demnach aus, wenn er weiß, dass er schneller als erlaubt fährt. Das hätte ihm hier bewusst sein müssen, denn die anderen Autos waren erheblich langsamer. Und wenn er dann nicht mal auf den Tacho schaut, was stets ohne Probleme möglich sei, um bei Bedarf das Tempo zu drosseln, steht fest: Er nahm die Überschreitung zumindest billigend in Kauf. Das reicht für den Vorsatz.
Oberlandesgericht Hamm
- Beschluss vom 07.02.2022 -
Az. 5 RBs 12/22