FES-Seminar - 1-tägig

70825 Korntal

02.03.2027

70825 Korntal: Tagungsort/ÜB-Hotel

nach § 53 Abs. 2 FahrlG

 

Wichtiger Hinweis, falls Sie am Seminarort übernachten möchten:

Die Buchung von Übernachtungen ist kein Bestandteil der Seminaranmeldung

Übernachtungskosten sind auch nicht in den Seminarkosten enthalten.

Falls Sie planen am Seminarort zu übernachten, bitten wir deshalb darum, Ihr Zimmer eigenständig direkt beim jeweiligen Hotel zu buchen.

Ort:
70825 Korntal
Zielgruppe:
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen, die Seminarleiter FES sind
Beitrag:
Seminarpreise 1-tägig: 1. Mitglieder 240,00 € netto (285,60 € brutto) / 2. Nichtmitglieder 300,00 € netto (357,00 € brutto)
1. = 20 % Rabatt auf den Seminarpreis erhalten Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. sowie alle Fahrlehrer/innen, die Mitglied eines der BVF angehörigen Fahrlehrerverbandes sind. / 2. = Seminarpreis für Nichtmitglieder. / Zur Feststellung einer eventuellen Rabattierung benötigen wir u.s. eine Verbandsauskunft. / In den Lehrgangsgebühren sind die Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke und Kaffeepausen mit Imbiss enthalten. Mittagessen auf Selbstzahler-Basis buchbar (Bezahlung vor Ort).
weitere Informationen:


Weitere Informationen zu dieser Seminarart finden Sie hier...

Inhalte, Dozenten zu: ASF-/FES-Seminar

ASF-Seminarleiter-Fortbildung 2026

nach § 53 Abs. 2 FahrlG

ASF-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen. 
Auch im Jahr 2026 wird die Arbeit mit einzelnen, gezielt ausgewählten Bausteinen des ASF-Seminarprogramms im Mittelpunkt stehen.
Ein weiteres Thema sind die Rechtsvorgaben des § 35 FeV sowie die Auflagen des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr für die zeitliche und inhaltliche Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger. 
Ein wichtiges Thema ist außerdem die Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema Cannabis im Straßenverkehr sowie ein Erfahrungsaustausch zu Teilnehmern, für die von der Fahrerlaubnisbehörde ein ASF mit dem Zuweisungsdelikt „Cannabis“ angeordnet wurde.  

 

Dozent: Stefan Halanke, Fahrlehrer und ASF-Lehrgangsleiter


FES-Seminarleiter-Fortbildung 2026

nach § 53 Abs. 2 FahrlG

FES-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG alle zwei Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Diese Fortbildung richtet sich an Seminarleiter mit der Berechtigung, das Fahreignungsseminar (FES) durchzuführen, die ihre Kompetenzen in der verkehrspädagogischen Arbeit vertiefen möchten. 
Im Mittelpunkt des Fortbildungstages stehen folgende Themen:

  • Kommunikation und Kommunikationsübungen: Praktische Übungen zur Gesprächsführung mit auffälligen Kraftfahrern, aktives Zuhören und motivierende Gesprächstechniken.
  • Unfallentwicklung: Analyse typischer Unfallursachen und deren Zusammenhang mit Deliktverhalten.
  • Erfahrungsaustausch: Diskussion über aktuelle Entwicklungen / Zeigen sich signifikante Veränderungen in den Delikten von FES-Teilnehmern?
  • Methodik und Didaktik: Gestaltung lebendiger und nachhaltiger Seminarabläufe.
  • Erweiterung der psychologischen Perspektive: Umgang mit Widerständen und Förderung von Einsicht und Verhaltensänderung.

Ziel: Die Teilnehmer sollen befähigt werden, FES-Seminare noch wirksamer und zielgerichteter zu gestalten sowie aktuelle Entwicklungen im Deliktverhalten zu erkennen und zu integrieren.

 

Dozent: Frank Dreier, Fahrlehrer, Pädagoge und FES-Lehrgangsleiter 



ASF-Seminarleiter-Fortbildung 2027

nach § 53 Abs. 2 FahrlG

ASF-Seminarleiter müssen gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG voraussichtlich ab dem Inkrafttreten der derzeit laufenden Fahrschul-Reform, nur noch alle vier Jahre einen Fortbildungstag besuchen. Das steht allerdings derzeit noch nicht endgültig fest.

Auch im Jahr 2027 wird die Arbeit mit einzelnen, gezielt ausgewählten Bausteinen des ASF-Seminarprogramms im Mittelpunkt der eintägigen Fortbildung stehen. Ein weiteres Thema sind die Rechtsvorgaben des § 35 FeV so wie die Auflagen des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr für die zeitliche und inhaltliche Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger. Ein wichtiges Thema ist außerdem die Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema Cannabis im Straßenverkehr sowie ein Erfahrungsaustausch zu Teilnehmern, für die von der Fahrerlaubnisbehörde ein ASF mit dem Zuweisungsdelikt „Cannabis“ angeordnet wurde.

 

Dozent: Frank Dreier, Fahrlehrer, Pädagoge und ASF- und FES- Lehrgangsleiter


FES-Seminarleiter-Fortbildung 2027

nach § 53 Abs. 2 FahrlG

Auch FES-Seminarleiter müssen voraussichtlich gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG nur noch alle vier Jahre einen Fortbildungstag besuchen.
Diese Fortbildung richtet sich an Seminarleiter mit der Berechtigung, das Fahreignungsseminar (FES) durchzuführen, die ihre Kompetenzen in der verkehrspädagogischen Arbeit vertiefen möchten.
Im Mittelpunkt des Fortbildungstages stehen folgende Themen:

 

  • Kommunikation und Kommunikationsübungen: Praktische Übungen zur Gesprächsführung mit auffälligen Kraftfahrern, aktives Zuhören und motivierende Gesprächstechniken.
  • Unfallentwicklung: Analyse typischer Unfallursachen und deren Zusammenhang mit Deliktverhalten.
  • Erfahrungsaustausch: Diskussion über aktuelle Entwicklungen / Zeigen sich signifikante Veränderungen in den Delikten von FES-Teilnehmern?
  • Methodik und Didaktik: Gestaltung lebendiger und nachhaltiger Seminarabläufe.
  • Erweiterung der psychologischen Perspektive: Umgang mit Widerständen und Förderung von Einsicht und Verhaltensänderung. Ziel: Die Teilnehmer sollen befähigt werden, FES-Seminare noch wirksamer und zielgerichteter zu gestalten sowie aktuelle Entwicklungen im Deliktverhalten zu erkennen und zu  integrieren.

Dozent: Frank Dreier, Fahrlehrer, Pädagoge, ASF- und FES-Lehrgangsleiter