Führerscheinklassen "alt" und "neu" in der Übersicht

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (Anlage 3 FeV)

Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 3 FeV (zu § 6 Abs. 7) - Rechtsstand 03/2019

 

 

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden neue Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt.

Um welche Fahrerlaubnis (BRD, DDR oder Bundeswehr) geht es?
Bitte wählen Sie aus:

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

Info: ["C. Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr" wurde mit der 13. FeV-Änderungsverordnung März 2019 aufgehoben]