Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen für Fahrlehrer/innen der Klasse BE in Baden-Württemberg
Stand 07/2021 / PDF-Download...
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gibt folgende Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen der Klasse BE in Baden-Württemberg:
Gehaltsstufe 1 |
Gehaltsstufe 2 | Gehaltsstufe 3 | ||
im ersten Berufsjahr | im zweiten Berufsjahr | im dritten Berufsjahr | ||
freie Vereinbarung, |
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3.010 Euro* | 3.170 Euro* |
3.340 Euro* |
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ausgehend von 225 Übungseinheiten à 45 Minuten pro Monat * Zuschlag für Besitz Klasse A bis 2 %, Klassen CE/DE bis 3 % |
Eventuelle Zulagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Einer besonderen Regelung bedarf ebenfalls die private Benutzung von fahrschuleigenen Kraftfahrzeugen - monatliche Pauschale oder Abrechnung nach km - (unterliegen der Lohnsteuer). Desgleichen die Gewährung von Zuwendungen für erhöhten Versicherungsschutz bzw. vermögenswirksame Leistungen usw.
Ausbildung von Fahrlehreranwärtern in der Ausbildungsfahrschule
In den ersten beiden Phasen der Ausbildung (Hospitation und überwachter Unterricht) muss der Ausbildungsfahrlehrer nicht nur während des gesamten Unterrichts anwesend sein, sondern es muss auch für jeden Unterricht eine Vor- und Nachbesprechung stattfinden. Deshalb ist die Ausbildungsfahrschule in dieser Zeit zunächst belastet. Erst im dritten Abschnitt der Ausbildung, wenn der Anwärter selbstständig theoretischen und praktischen Unterricht abhalten darf, wird der Ausbildungsfahrlehrer entlastet. Dann kann die Fahrschule vom Einsatz des Fahrlehrers in Ausbildung wirtschaftlichen Nutzen ziehen.
Deshalb ist nach unserer Auffassung bei 40 Ausbildungsstunden pro Woche eine Vergütung von etwa 25 Prozent der monatlichen Vergütung eines Fahrlehrers im ersten Berufsjahr angemessen. Diese Vergütung wird jedoch über die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.
Da die Vergütung für angestellte Fahrlehrer regional, abhängig von den Fahrschulentgelten, sehr unterschiedlich ist, liegt nach unseren Informationen die Ausbildungsvergütung für einen Fahrlehrer in Ausbildung monatlich zwischen € 750 und € 950 (brutto). Diese Vergütung halten wir für angemessen.
Downloads zum Thema Anstellungsverhältnisse:
- Muster des Anstellungsvertrags für Fahrlehrer/-innen (PDF)
- Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen
- Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen für Fahrlehrer/-innen der Klasse BE in Baden-Württemberg
- Mustervertrag über die Fahrlehrerausbildung in einer Ausbildungsfahrschule (PDF)
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