Ausbildung Theorie

Für jede Klasse muss in der Fahrschule ein gegliederter Unterrichtsplan aushängen oder ausgelegt werden.

Nur dann, wenn alle für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Themen unterrichtet wurden, ist die Ausbildung vollständig!

Theorieunterricht

Das Ausfüllen von Fragebogen gilt nicht als Unterricht. Jede gute Fahrschule wird aber ihren Schülern Gelegenheit geben, außerhalb des regulären Unterrichts das Wissen und – zu gegebener Zeit - die Prüfungsreife zu testen.

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Anzahl der Doppelstunden
Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse   Grundstoff / Zusatzstoff
AM  

Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Min.

A1 / A2 / A  

Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff4 Doppelstunden à 90 Min.

B  

Grundstoff bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Min.

B96  

Grundstoff bei Ersterteilung: 2,5 Stunden à 60 Min. / bei Erweiterung: 2,5 Stunden à 60 Min. /

Zusatzstoff- 

BE  

Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: - /

Zusatzstoff- 

C1  

Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff6 Doppelstunden à 90 Min.

C1E  

Grundstoff bei Ersterteilung: - / bei Erweiterung: - /

Zusatzstoff-

C  

Grundstoff bei Ersterteilung: 6 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff10 Doppelstunden à 90 Min.

CE  

Grundstoff bei Ersterteilung: 6 Doppelstunden à 90 Min. / bei Erweiterung: 6 Doppelstunden à 90 Min. /

Zusatzstoff4 Doppelstunden à 90 Min.

D1 / C1E / D / DE   Der Umfang des theoretischen Unterrichts hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.

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1) Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
2) Bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden
3) Bei Vorbesitz Klasse C1 od. D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden

 

Ausbildung Praxis

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in

  • Grundausbildung,
  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
  • Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)

Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt.

Viele Fahrschulen bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.

Grundausbildung

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
  • Rückwärtsfahren und Wenden,
  • Halten und Parken,
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
  • Überholen,
  • Vorfahrt,
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
  • Gefahrbremsung.

Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten / Praktische Prüfung: Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke

Rechtsstand: 01.01.2021*

Beantragte Klasse   Sonderfahrten / Praktische Prüfung
AM  

Sonderfahrten: Überland: entfällt / Autobahn: entfällt / Dunkelheit: entfällt

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: überwiegend igO1

A1  

Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 70 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1

A22  

Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 703 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1

A2  

Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 704 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

B  

Sonderfahrten: Überland: 5 / Autobahn: 4 / Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB 1)

BE  

Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 55 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

C1  

Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

C1E  

Sonderfahrten: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

C  

Sonderfahrten B auf C: Überland: 5 / Autobahn: 2 / Dunkelheit: 3

Sonderfahrten C1 auf C: Überland: 3 / Autobahn: 1 / Dunkelheit: 1

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

CE  

Sonderfahrten C auf CE: Überland: 5 / Autobahn: 2 / Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 85 Minuten / Prüfungsstrecke: igO, agO, AB1)

 

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsnachweis übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.

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1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten
4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten