Fahrausbildung ist Vertrauenssache: Unsere Tipps für die Fahrschulsuche

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Eine Checkliste zur Auswahl einer Fahrschule
finden Sie unten oder als PDF-Datei hier ...

Informationsstand: Juli 2014

Jedes Jahr müssen in der Bundesrepublik viele Milliarden Euro für die Folgen von Verkehrsunfällen ausgegeben werden. In den Ländern der EU sollen es insgesamt 200 Milliarden pro Jahr sein. Eine unglaubliche Zahl. Verkehrsunfälle stellen in der Summe einen schwerwiegenden volkswirtschaftlichen Schaden dar, aber viel schlimmer sind die anderen Folgen: schwere Verletzungen, oft lebenslange Behinderung, Leid und Trauer wegen des Verlustes nahe stehender Menschen. Unfall ist nie Zufall, so will es ein bekannter Slogan. Richtig, denn in mehr als 90 Prozent der Fälle hat der Mensch die Hände im Spiel. "Menschliches Versagen" ist die gängige Pauschalformel für vielerlei Arten von Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Beachtliche Fortschritte in der Verkehrssicherheit

Bei allem darf aber nicht übersehen werden, dass die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten seit 1970 mit knapp 20.000 auf 3.600 im Jahr 2012 gesunken ist. Und dies bei gleichzeitiger Zunahme der Kraftfahrzeuge.

Eine beachtliche Leistung, zu der die Fahrschulen in beträchtlichem Maße beigetragen haben. Wir könnten in Deutschland aber noch weiter sein, wenn Ausbildung, Erziehung und Aufklärung der Kraftfahrer im Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik einen höheren Stellenwert besäßen. Es ist gut und wichtig, die Verkehrswege stets zu verbessern, etwa gefährliche Stellen durch bauliche Maßnahmen oder geeignete Signalisation zu entschärfen; nicht minder wichtig ist es, im Automobilbau neue Sicherheitstechniken anzuwenden. Aber wenn der Mensch die eigentliche Schwachstelle ist, und das ist er, dann muss bei allen Bemühungen um die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Fahrausbildung mit im Vordergrund stehen. Jeder Euro, der in Ausbildung, Erziehung und Aufklärung investiert wird, ist höchstverzinslich angelegt.

Sorgfalt bei der Wahl der Fahrschule

Jeder Führerscheinaspirant hat es in der Hand, für seine persönliche Sicherheit etwas Besonderes zu tun: Man muss sich eine qualifizierte Fahrschule aussuchen. Wer dabei nur nach dem Preis schielt, macht einen großen Fehler: die Dienstleistung "Fahrunterricht" lässt sich mit anderen nicht ohne weiteres vergleichen. Einen ranzig schmeckenden Hamburger wirft man weg. Man ärgert sich kurz, verdirbt sich vielleicht den Magen, aber weiter ist nichts passiert. Doch ein zweites Mal geht man dort nicht hin. Eine schludrige Fahrausbildung aber - und das gibt es eben auch mitunter kann der Anfang einer verhängnisvollen Entwicklung sein. Verkehrssicherheit hat ihren Preis. Verkehrsunsicherheit jedoch einen sehr viel höheren.

Deshalb sollten sich angehende Fahrschüler vor der Wahl ihrer Fahrschule sorgsam erkundigen statt nur auf reißerische Werbegags zu achten:

Lage, Ausstattung und Ruf der Fahrschule

  • Was berichten Freunde und Bekannte über die Fahrschulen im näheren Umkreis?
  • Ist es eine Fahrschule mit Stil, auch vom äußeren Erscheinungsbild her?
  • Sind Unterrichtsraum und Fahrzeuge gepflegt?
  • Sind die Mitarbeiter der Fahrschule höflich, geduldig, ruhig und kompetent?
  • Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten?
  • Sind mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt, so dass ein häufiger Lehrerwechsel in Kauf genommen werden muss (was sich meist ungünstig auf das Lernen auswirkt)?
  • Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband? Nur dann könnte der Verband bei eventuell auftretenden Problemen helfen. (Verbandsfahrschulen finden Sie mit der FahrschulSuche hier auf unserer Homepage ...)

Ausbildungsvertrag

  • Wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen, aus dem alle Konditionen, Leistungen, Preise und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehen? Erhalten Sie eine Durchschrift/Kopie des Vertrages?
  • Unterstützt Sie die Fahrschule bei der Antragsstellung?

Theoretische Ausbildung

  • Ist es möglich, vor Vertragabschluss unverbindlich einmal am Theorieunterricht zur Probe teilzunehmen (Schnupperstunde)?
  • Wird nach einem Ausbildungsplan für die Theorieausbildung unterrichtet (z. B. Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.)?
  • Wird der theoretische Unterricht mindestens zweimal pro Woche angeboten, so dass das gesamte Unterrichtsprogramm in höchstens 7 Wochen durchgenommen werden kann?
  • Ist der theoretische Unterricht interessant und lehrreich gestaltet?
  • Werden an Stelle des Theorieunterrichts nur Fragebogen gepaukt?
  • Werden beim theoretischen Unterricht moderne Tagungstechniken benutzt, wie CDI, DVD, PC-Lehrsysteme usw.?
  • Hält der Fahrlehrer "Frontalunterricht", bei dem nur er, nicht aber auch die Schüler zu Wort kommen?
  • Geht der Fahrlehrer auf die Fragen seiner Schüler ein oder spult er nur sein Standardprogramm ab?
  • Paukt der Fahrlehrer nur Regeln oder vermittelt er auch die Verkehrsverhaltenslehre anschaulich?

Praktische Ausbildung

  • Wird nach einem Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung unterrichtet (z. B. Curricularer Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.)?
  • Findet bei jeder Fahrstunde eine Vor- und Nachbesprechung statt und werden die Lernziele und Lernfortschritte anhand von Aufzeichnungen, z.B. einer Ausbildungsdiagrammkarte, festgehalten und erläutert?
  • Sind die Fahrlehrer einfühlsame Pädagogen?
  • Widmen sich die Fahrlehrer während der Fahrstunden voll und ganz ihren Schülern? Oder werden nebenher Besorgungen gemacht, telefoniert etc.?
  • Sind die Fahrlehrer überlastet, so dass man nur in großen Abständen Fahrstunden bekommen kann? (Dies verlängert die Ausbildung und erhöht die Stundenzahl.)
  • Muss ein häufiger Fahrzeugwechsel in Kauf genommen werden? (Was sich auf den Lernfortschritt ebenfalls ungünstig auswirkt.)
  • Sind Überland- und Nachtfahrten so programmiert, dass besonders sicherheitsrelevante Lerninhalte wie Kurvenfahren, Befahren von Steigungen und Gefällen, Überholen von Lastzügen und langsam fahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen und andere schwierige Verkehrsvorgänge enthalten sind?
  • Wird bei der Autobahnschulung nur "durchgeprescht" oder ein abgestimmtes, ausgewogenes Programm von Aus- und Einfahren, Überholen, Hochgeschwindigkeitsfahrten (bis 130 km/h), Befahren von Parkplätzen, Rasthöfen usw. angeboten?
  • Wird rechtzeitig vor der praktischen Prüfung eine Testfahrt durchgeführt und deren Ergebnis schriftlich festgehalten, so dass ich über meine Prüfungsreife informiert bin und etwa noch vorhandene Defizite richtig einzuschätzen vermag?

Wie sieht es mit dem Geld aus?

Schließlich sollten auch Fragen zum Geld gestellt werden, und hier kommt es insbesondere auf das Kleingedruckte in den Verträgen an. Werden Fahrstunden besonders billig angeboten, ist von vornherein zu befürchten, dass dies durch ein überhöhtes Entgelt für die Vorstellung zur praktischen und theoretischen Prüfung ausgeglichen wird. Auch verlangen manche Fahrschulen nach nicht bestandener theoretischer oder praktischer Prüfung erneut die Bezahlung einer vollen Grundgebühr.

Auf diese Weise kann bei einer Fahrschule, die billige Fahrstunden anbietet, der Führerschein zum Schluss erheblich teurer sein als bei einer, die auf den ersten Blick teurer erscheint, aber konsequent das Prinzip der Preiswahrheit und Preisklarheit praktiziert.

Ein guter Anhaltspunkt ist immer der Preis einer Normal-Fahrstunde. Nimmt man ihn als Grundlage, so dürfen

    • die Grundgebühr höchstens das Zehnfache,
    • Autobahn-, Überland und Nachtfahrten höchstens das Anderthalbfache,
    • die Vorstellung zur Prüfung (praktisch und theoretisch) höchstens das Fünffache einer Normal-Fahrstunde kosten.

Wenn diese Relationen stimmen, kann man ziemlich sicher sein, dass diese Fahrschule mit sauber kalkulierten Preisen handelt ohne Tricks und doppelte Böden.

Wie viel Fahrstunden?

Fahrlehrer bekommen oft noch nach Jahren Lob von ihren ehemaligen Fahrschülern: "Weil ich mich immer an Ihre guten Hinweise, Hilfen und Mahnungen erinnerte, bin ich bis heute unfallfrei gefahren." Wer das nach Jahren eigener Fahrpraxis sagen kann, hatte bei der Wahl seiner Fahrschule ins Schwarze getroffen.

Eines ist ganz sicher: die Qualität der Ausbildung hat maßgeblichen Einfluss auf das spätere Verhalten der jungen Fahranfänger/innen.

Und ein letztes: für die Zahl der Fahrstunden gibt es keine allgemein gültige Norm. Alter, Begabung, das Maß der beruflichen Beanspruchung und die persönliche Belastbarkeit des Einzelnen sind, um nur einige zu nennen, wesentliche Faktoren für die Dauer der praktischen Ausbildung. Sparen Sie nicht am falschen Fleck, ein paar Fahrstunden mehr sind billiger als Blechschäden, Bußgeld, erhöhte Versicherungsprämien und was sonst noch alles passieren kann. Lassen Sie sich von niemanden in Ihre Fahrausbildung hineinreden. Vertrauen Sie auf sich selbst und vor allem auf Ihren Fahrlehrer, denn er hat die Erfahrung, er will es Ihnen durch gute Ausbildung ermöglichen, die Fahrprüfung auf Anhieb zu bestehen. Auch die 2-jährige Probezeit sollen Sie problemlos schaffen. Hören Sie auf den Rat Ihres Fahrlehrers, das erspart Ihnen Geld, Zeit und Aufregungen.

Nach den Erfahrungswerten des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hängt die Zahl der erforderlichen Fahrstunden wesentlich vom Alter des Bewerbers ab. Als Durchschnittswert kann man davon ausgehen, dass für die "normale" Fahrstunde etwa das 1,3-fache der Lebensjahre erforderlich ist. Dazu kommen noch die besonderen Ausbildungsfahrten. Diese Werte wurden auch von einer bei rund 200 Fahrschulen durchgeführten Umfrage bestätigt. Danach benötigen junge Frauen (18-24 Jahre) für den Erwerb des Autoführerscheins 35 Fahrstunden und junge Männer 32 Fahrstunden.

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Zur honorarfreien Veröffentlichung freigegeben / Belegexemplare erbeten

Weitere Informationen zum Thema "Fahrausbildung" finden Sie bei den "Infos für Fahrschüler" und bei den "Führerscheinklassen"

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Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat dazu folgende Checkliste zur Auswahl einer Fahrschule herausgegeben:

Checkliste als PDF-Download

Copyright
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Alboinstraße 56, 12103 Berlin
Telefon: (030) 74 30 65 76 - 0
Fax: (030) 74 30 65 76 - 9
 E-Mail: info@bvf-deutschland.de
Internet: www.fahrlehrerverbaende.de

Stand: September 2015

Fahrschule ist Vertrauenssache: Checkliste zur Auswahl einer Fahrschule

Nachstehend aufgeführte Fragen und Hinweise sollen Ihnen helfen, die für Sie richtige Fahrschule zu finden. Bewerten Sie selbst, wie wichtig oder unbedeutend für Sie die Antworten sind. Wir sind sicher, Sie finden eine gute Fahrschule.

Was sagen Freunde und Bekannte?

  • Herrscht in der Fahrschule eine angenehme und freundliche Atmosphäre?
  • Sind die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer freundlich und einfühlsam?
  • Findet die praktische Ausbildung i. d. R. immer bei der gleichen Fahrlehrerin bzw. dem gleichen Fahrlehrer statt?
  • Werden alle Fragen vor Vertragsabschluss freundlich, ausführlich und verständlich beantwortet?

Zusätzlich bei der Motorradausbildung:

  • Begleitet Sie Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer zumindest bei einem Teil der Fahrstunden mit dem Motorrad?
  • Verfügt die Fahrschule über ein Ausbildungsmotorrad, das zu Ihnen passt (Sitzhöhe, Gewicht etc.)?
  • Berät die Fahrschule bei der Anschaffung geeigneter Motorradkleidung?

Wie erreichen Sie die Fahrschule?

  • Gibt es feste Bürozeiten?
  • Ist eine umfassende telefonische Beratung möglich?
  • Werden Sie zurückgerufen, wenn Sie eine Nachricht hinterlassen?
  • Sind Anfragen per E-Mail/SMS oder Internet möglich?
  • Werden Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet?
  • Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband?

Was sagt die Fahrschule über die Ausbildungskosten?

  • Nennt die Fahrschule auf Anfrage alle Entgelte oder müssen Sie nach jedem einzelnen Posten gesondert fragen?

Genannt werden sollten:

    • Der Grundbetrag (Verwaltungsaufwand und theoretische Ausbildung)
    • Das Entgelt für eine Fahrstunde und die Sonderfahrten (bei den Anhänger-, Lkw- und Busklassen zusätzlich die Kosten für die Abfahrtkontrolle und das Verbinden und Trennen von Zügen)
    • Das Vorstellungsentgelt zur theoretischen Prüfung
    • Das Vorstellungsentgelt zur praktischen Prüfung

(Die Nennung von festen Preisen für die gesamte Ausbildung ist unzulässig und nicht seriös. Die Gebühren für den Antrag bei der Behörde und die Prüfgebühr für die Prüforganisation sind nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrags mit einer Fahrschule).

  • Unterstützt Sie die Fahrschule bei der Antragstellung (ist nicht in jedem Bundesland möglich)?
  • Stellt die Fahrschule einen Terminplaner zur Verfügung, in dem alle wichtigen Informationen gesammelt sind und die Termine für die Fahrstunden eingetragen werden können?
  • Werden über die Ausbildungskosten nachvollziehbare Quittungen und auf Anforderung Rechnungen erstellt?

Der Ausbildungsvertrag

  • Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab?
  • Erhalten Sie eine Durchschrift des Vertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule ausgehändigt?

Was sollte über die Theoretische Ausbildung in Erfahrung gebracht werden?

  • Besteht die Möglichkeit vor Vertragsabschluss einmal kostenlos und unverbindlich am Theorieunterricht teilzunehmen?
  • Wird auf Fragen der Schülerinnen und Schüler eingegangen?
  • Werden Schülerinnen und Schüler in den Unterricht mit einbezogen?
  • Wird der Unterricht vielseitig und interessant gestaltet?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die Theorieausbildung?
  • Wird der Theorieunterricht mindestens zweimal in der Woche angeboten?
  • Werden im Unterricht moderne Medien und Lernsysteme eingesetzt?

Praktische Ausbildung (was sagen andere darüber?)

  • Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan (z. B. Curricularer Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.) für die praktische Ausbildung?
  • Wird nach diesem Lehrplan ausgebildet und erhält der Fahrschüler Einblick in die dazugehörige Ausbildungs-Diagrammkarte?
  • Finden Vor- und Nachbesprechungen in den Fahrstunden statt?
  • Werden dabei Lernziele und Lernstände erläutert und besprochen?
  • Widmet sich die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer während der Fahrstunden voll und ganz seinen Fahrschülerinnen und Fahrschülern?
  • Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten?
  • Werden bei der Buchung von Fahrstunden Kundenwünsche berücksichtigt?
  • Wird in der Regel die Ausbildung und Prüfung mit dem gleichen Fahrzeug durchgeführt?

Prüfungsvorbereitung (was sagen andere darüber?)

Die Fahrschule darf Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die Ziele der Ausbildung erreicht haben und die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. 

  • Führt die Fahrschule Vorprüfungen in Theorie und Praxis durch und werden diese Tests ausführlich mit Ihnen besprochen?
  • Wird die Terminierung der Prüfung mit Ihnen abgestimmt? (In dieser Zeit sollten keine anderen wichtigen Vorhaben, z. B. Berufsabschlussprüfungen, bedeutende Schulaufgaben u. ä. liegen).
  • Begleitet Sie in der praktischen Prüfung auch die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer, bei der oder bei dem Sie die Ausbildung absolviert haben?

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Erwerb Ihres Führerscheins und allzeit gute Fahrt.

Ihre
Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e. V.