Preise und Gebühren

Eine gute Ausbildung ist nie zu teuer!

Ihrem Fahrlehrer liegt sehr viel daran, dass seine Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehen! Aber gute Ausbildung ist mehr als ein kurzlebiges "Trimmen" auf den Moment der Prüfung. Gute Ausbildung gewährleistet vielmehr, dass Sie sich als neuer Führerscheininhaber von der ersten Alleinfahrt an sicher fühlen und schwierigen Verkehrssituationen mit Vorsicht und Können begegnen.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier:

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Preise und Gebühren

Eine gute Ausbildung ist nie zu teuer!

Ihrem Fahrlehrer liegt sehr viel daran, dass seine Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehen! Aber gute Ausbildung ist mehr als ein kurzlebiges "Trimmen" auf den Moment der Prüfung. Gute Ausbildung gewährleistet vielmehr, dass Sie sich als neuer Führerscheininhaber von der ersten Alleinfahrt an sicher fühlen und schwierigen Verkehrssituationen mit Vorsicht und Können begegnen.

Woran können Sie das erkennen?

Die Ausbildung soll in jeder Phase verständlich und transparent sein. Deshalb wird Ihr Fahrlehrer alle Ihre Fragen erschöpfend beantworten. Er kommt Ihnen nicht mit banalen Floskeln wie "Wir machen das, weil es der Prüfer so will!" Und Drohformeln wie "So werden Sie die Prüfung nie schaffen!" sind ihm fremd. Denn Ihr Fahrlehrer weiß, nicht Bange machen, sondern Stärkung Ihres Selbstvertrauens und Freude an der Ausbildung sind die Medizin des Erfolgs. Und übrigens: Zögern Sie nicht zu fragen, den so kommen Gespräche in Gang und werden Missverständnisse vermieden.

Ausbildungskosten

Die Kosten der Fahrausbildung können mit Hilfe der "Kosten-Formel", die auf gesicherten Durchschnittswerten für die Fahrausbildung der Klasse B (Pkw) beruht, ungefähr vorausberechnet werden. Lassen Sie sich von der Fahrschule alle Preisbestandteile nennen.

Muster-Kosten-Formel für die Klasse B

  Multiplikator ergibt € Hinweise  
(1) Grundbetrag x 1 =    
(2) Evtl. Teilgrundbetrag bei nicht bestandener theoretischer Prüfung uns weiterer Ausbildung x 1 =

Fragen Sie auch, ob beim Nichtbestehen der theoretischen Prüfung nochmals ein Teilgrundbetrag fällig wird.

 
(3) Fahrstundenpreis à 45 Min. x mind. das 1,3-Fache der Lebensjahre =

Multiplizieren Sie den Preis für eine Fahrstunde mindestens mit dem 1,3-Fachen Ihrer Lebensjahre. So erhalten Sie in etwa die Summe, die für die normalen Fahrstunden aufzuwenden ist. Noch einmal: Die tatsächlich benötigte Fahrstundenzahl ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu gehören u.a. Ihre Vorerfahrung, Ihr Talent, Ihre Auffassungsgabe und Ihr ganz individueller Lernfortschritt. Die Formel stellt deshalb lediglich einen Durchschnittswert dar, der aber nicht in jedem Falle hinkommt. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass Sie weniger, es kann aber auch sein, dass Sie mehr Fahrstunden benötigen werden.

 
(4) Preis einer Sonderfahrt à 45 Min. x 12* = Multiplizieren Sie den Preis für die Sonderfahrten mit der Mindeststundenzahl. Die Mindestzahl der Sonderfahrten ist durch den Gesetzgeber bestimmt.  
(5) Vorstellung zur Prüfung Theorie x 1 =    
(6) Vorstellung zur Prüfung Praxis x 1 =    
Gesamtbetrag Fahrschule   = Alle o.g. Preise erfragen Sie bitte bei der Fahrschule Ihrer Wahl  
(7) zzgl. Gebühren Führerscheinbehörde, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und TÜV x 1 = Hinzurechnen müssen Sie jetzt noch die Gebühren für die Führerscheinbehörde, den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und den TÜV. Auf diese Gebühren hat die Fahrschule keinen Einfluss, sie sind amtlich festgelegt und deshalb in jeder Fahrschule gleich.
Eine Übersicht über die wichtigsten Gebührentarife finden Sie ebenfalls auf dieser Seite bei "Die wichtigsten Gebühren...".
 
Gesamtbetrag   = Das kostet Ihre Ausbildung!
...wenn Sie mit der durchschnittlichen Fahrstundenzahl auskommen
...wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung auf Anhieb bestehen
 
* 12 = Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten für Kl. B  

 

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet > mehr ...

Preiswahrheit und Preisklarheit

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.

Preiswahrheit bedeutet:

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:

Grundbetrag   für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen.

Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt werden.

Fahrstunde  
"Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug
Überlandfahrstunde   Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Autobahnfahrstunde   Ausbildungsfahrten auf Autobahnen

Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Dunkelheitsfahrstunde   Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung

Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Vorstellung zur theoretischen Prüfung   Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung

Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um es für ihre Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter. Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie auf der Seite "Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick" nachschauen.

Vorstellung zur Praktischen Prüfung   Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung   (betrifft vor allem Lkw und Bus)
Unterweisung am Fahrzeug   (betrifft vor allem Lkw und Bus)

 

Alle Preisangaben müssen als "Endpreise", also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig.

 

Preisklarheit bedeutet:

Alle Preisangaben müssen sich auf die durch Gesetz definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne Führerscheinklasse klar überschaubar sein.

Nicht nur nach Fahrstunden fragen!

Wer nur nach dem Preis für die Fahrstunden fragt, kann am Ende unangenehme Überraschungen erleben. "Billige" Fahrstunden bedeuten meistens nicht, dass es sich um eine wirklich kostengünstige Ausbildung handelt. Um besonders preiswert zu erscheinen, locken weniger seriöse Fahrschulen mit marktschreierisch niedrigen Preisen für Fahrstunden, langen aber bei den Sonderfahrten oder hinterher bei der Vorstellung zur Prüfung und manchmal auch mit unzulässigen Zuschlägen kräftig zu.

Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufbrummen!

Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche Service-Leistungen).

Und bei nicht bestandener theoretischen Prüfung?

Wenn's bei der theoretischen Prüfung nicht auf Anhieb geklappt hat und deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber nur, wenn sie das dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang bekannt gegeben hatte und es im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.

Bei nicht bestandener praktischer Prüfung?

Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind vor der Wiederholung natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten mehr an.

Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?

Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist, kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.

Gemessen am Betrag einer Normalfahrstunde sollte
der Grundbetrag nicht mehr als das   10-fache,
die einzelne Sonderfahrt nicht mehr als das   1,5-fache,
die Summe der beiden Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis) sollte nicht mehr als das   5-fache
und sofern eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorie einen Teilgrundbetrag verlangt, sollte dieser nicht mehr als das    5-fache
betragen.

Wenn sich die einzelnen Preise in diesem Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung finden.

Wir wünschen Ihnen bei der Wahl der Fahrschule eine glückliche Hand, eine erfolgreiche Ausbildung und immer eine unfallfrei Fahrt.

Ihr

FAHRLEHRERVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

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Die wichtigsten Gebühren finden Sie hier ...

Die wichtigsten Gebühren haben wir für Sie hier übersichtlich zusammengestellt > mehr ...

Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick

Letzte Aktualisierung: 01.02.2024

Sehtest / Erste-Hilfe-Kurse / Führerscheinantrag

Bezeichnung
Gebühr in €

Sehtest
(zu bezahlen bei Optiker, Augenarzt)

ca. 6,50 €

Erste-Hilfe-Kurs**
(zu bezahlen bei ASB, DRK, JUH, MHD - Gebühren sind unterschiedlich)

ca. 40,00 €

Prüfung des Antrages
(zu bezahlen bei Einwohnermeldeamt)

5,10 €

Führerscheinantrag bei Ersterteilung eines Führerscheins
(zu bezahlen bei Fahrerlaubnisbehörde)

mit Probezeit

39,60 €

ohne Probezeit

38,80 €

Gebühren, die zusätzlich für Anträge im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 anfallen
(zu bezahlen bei Fahrerlaubnisbehörde)

Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

7,70 €

Rahmengebühr für die Überprüfung einer Begleitperson

1,50 €
bis 10,00 €

Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) je Begleitperson

3,30 €
 

TÜV-Gebühren für die theoretische Prüfung*

Gebühr
in € inkl. MwSt.
seit 01.01.2021 bis 30.01.2024
Gebühr
in € inkl. MwSt.
ab 31.01.2024

alle Klassen
in Deutsch oder in den 12 Fremdsprachen1 gem. Prüfungsrichtlinie

22,49 €

24,99 €


TÜV-Gebühren für die praktische Prüfung*

Klasse B

116,93 €

129,83 €

Klasse BE

1. nur Verbinden und Trennen
2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

116,93 €

1. 20,23 €
2. 96,70 €

129,83 €

1. 23,09 €
2. 106,74 €

Klasse AM

116,93 €

129,83 €

Klasse A1

146,56 €

162,67 €

Klasse A2 Direkteinstieg

146,56 €

162,67 €

Klasse A2 Aufstieg

127,13 €

141,13 €

Klasse A Direkteinstieg

146,56 €

162,67 €

Klasse A Aufstieg

127,13 €

141,13 €

Klasse T

1. nur Abfahrtkontrolle
2. nur Verbinden und Trennen
3. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

146,56 €

1. 20,23 €
2. 20,23 €
3. 106,10 €

162,67 €

1. 23,09 €
2. 23,09 €
3. 116,50 €

Klassen C und C1

1. nur Abfahrtkontrolle
2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

176,31 €

1. 20,23 €
2. 156,08 €

195,76 €

1. 23,09 €
2. 172,67 €

Klasse C1E und CE

1. nur Verbinden und Trennen
2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

176,31 €

1. 20,23 €
2. 156,08 €

195,76 €

1. 23,09 €
2. 172,67 €

Klasse D und D1

1. nur Abfahrtkontrolle
2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

176,31 €

1. 29,75 €
2. 146,56 €

195,76 €

1. 34,51 €
2. 161,25 €

Klasse D1E und DE

1. nur Verbinden und Trennen
2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben

167,98 €

1. 20,23 €
2. 147,75 €

186,47 €

1. 23,09 €
2. 163,39 €

Sonstige TÜV-Gebühren

Aufhebung der Automatikbeschränkung Klasse B

95,66 €

106,27 €

TÜV SÜD Auto Service: Gebühren für Fahrerlaubnisprüfungen gemäß Gebührenordnung Straße (GebOSt. Nr. 401 ff):

Mehr Informationen zu den Fahrschulpreisen erhalten Sie hier ...

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* Alle o.g. Gebühren sind entweder bei der Fahrschule oder beim TÜV zu bezahlen. Bei Zahlung an die Fahrschule leitet diese den Betrag komplett an den TÜV weiter. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 
** Bis 31.03.2015 Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU)
1 Fremdsprachen lt. Prüfungsrichtlinie (Nr. 4.7): Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch und seit 01.10.2016 Hocharabisch.