EU-Führerschein: Leichter, billiger Führerschein ohne MPU im Ausland?

Hier die Fakten:

  1. In allen EU-Staaten gilt für den Führerscheinerwerb das Wohnsitzprinzip, und das ist  Gesetz. Danach kann ein Führerschein rechtmäßig nur in dem EU-Staat erworben werden, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
  2. Ordentlicher Wohnsitz verlangt neben polizeilicher Meldung (Meldepflicht) einen ununterbrochen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem Land, in dem der Führerschein erworben werden soll. Wird das nicht eingehalten, ist der Führerscheinerwerb illegal.
  3. Die deutschen Behörden gehen jedem Fall von illegalem Führerscheinerwerb nach.
  4. Die Behörden Polens und der anderen EU-Staaten arbeiten eng zusammen, um den illegalen Führerscheinerwerb zu unterbinden.
  5. Bei den Versprechungen über den leichten, billigen Führerschein in Polen geht es nicht darum, Ihnen zu helfen, es geht vielmehr um den schnellen EURO, den üble Geschäftemacher bei Ihnen abkassieren wollen.
  6. Das von diesen verantwortungslosen Leuten zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft einen Einzelfall, in dem der EuGH das Wohnsitzprinzip ausdrücklich bestätigt hat.
  7. Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass offensichtlich missbräuchlich erworbene Führerscheine, beispielsweise bei Umgehung der Wohnsitzregelung, nicht anerkannt werden müssen (Aktenzeichen: C-329/06 und C-334/06 vom 26. Juni 2008).
  8. Seit 19.01.2009 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten, mit der eine Regelung der Dritten Europäischen Führerscheinrichtlinie umgesetzt wurde. Seit diesem Datum gilt: Nach einer Entziehung durch ein Gericht oder eine Behörde werden im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht mehr anerkannt, solange die Entziehung im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Wer trotzdem mit einem solchen Führerschein fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) belangt werden. Für diese Fälle sieht das Gesetz hohe Geld- bzw. Freiheitsstrafen vor.


Lassen Sie sich nicht von einer verlogenen Werbung irreführen! Machen Sie keine Anzahlung auf das Versprechen hin, in Polen oder in einem anderen EU-Staat während eines Urlaubs oder eines anderen Kurzaufenthaltes rechtmäßig einen in Deutschland gültigen Führerschein erwerben zu können.

 

Weitere Informationen zum Thema "EU-Führerschein" finden Sie hier:

  • Information zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Leichter, billiger Führerschein in Polen?
    (Text wird immer aktualisiert)
    zum Text ...

  • BVerwG zum 'EU-Führerschein': Stopp für Führerscheintourismus
    (Artikel aus FPX 01/2012)
    zum Artikel ...

  • Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist -   Pressemitteilung des BVG zum Urteil vom 25. August 2011: BVerwG 3 C 25.10, 28.10 und 9.11 - 08/2011 -
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