Führerscheinklassen Bus (D1, D1E, D, DE)
Rechtsstand 01/2021
Was darf ich mit diesen Klassen fahren? |
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D18 |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. |
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D1E |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM. |
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D8 |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. Sie müssen mindestens 246,7 Jahre alt sein. |
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DE |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM. Sie müssen mindestens 246 Jahre alt sein. |
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
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D1 |
Theorie
Praxis
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D |
Theorie
Praxis
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D1EDE |
Theorie
Praxis
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Welche Prüfung muss ich machen? |
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D1 |
Theorieprüfung ist abzulegen Praktische Prüfung ist abzulegen |
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D1E |
Theorieprüfung entfällt Praktische Prüfung ist abzulegen |
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D |
Theorieprüfung ist abzulegen Praktische Prüfung ist abzulegen |
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DE |
Theorieprüfung entfällt Praktische Prüfung ist abzulegen |
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Außerdem ist zu beachten: |
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D1D1EDDE |
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
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D1D1EDDE |
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
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Wissenswertes |
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D1D1EDDE |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ... Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: **Frist wurde verlängert bis 19. Juli 2022 lt. 15. ÄndVO zur FeV (vorher: 19. Januar 2022) II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. (aus FAQ) |
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 (Red.: Fußnote wurde entfernt - 21.03.19)
5 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
6 Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 5;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
7 Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
8 Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:
Klasse | Erteilungsdatum | Berechtigung zum Führen bisheriger Klasse-C1-Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und jetzt in die Klasse D1 fallen |
3 > C1 | bis 31.12.1998 | Inland und Ausland |
C1 | 01.01.1999 bis 18.01.2013 | Inland und Ausland |
C1 | 19.01.2013 bis 27.12.2016 | Nur Inland, im Ausland ist D1 erforderlich |
C1 | ab 28.12.2016 | Nein |
Für diese Fahrzeuge ist nun die Fahrerlaubnis der Klasse D1 bzw. bei einer Länge von mehr als 8 Metern, der Klasse D erforderlich.
Dies betrifft u.a. Kleinbusse / Bürgerbusse / Stretch-Limousinen / Kombi-Kfz
Ausnahmen bestehen lediglich für 1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr / 2. Einsatzfahrzeuge der Polizei / 3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste / 4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks / 5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes / 6. Krankenkraftwagen / 7. Notarzteinsatz - und Sanitätsfahrzeuge / 8. Beschussgeschützte Fahrzeuge / 9. Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge / 10. Spezialisierte Verkaufswagen / 11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge / 12. Leichenwagen / 13. Wohnmobile.
Die unter Nr. 1 bis Nr. 13 genannten Fahrzeuge dürfen weiterhin mit der Klasse C1 gefahren werden, sofern ihre zGM nicht größer als 7.500 kg ist.
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