15.04.2024Wir beziehen Position - Aktuelles zur Berufspolitik

Mitgliederversammlung: Auszüge aus der Rede des Vorsitzenden Jochen Klima

Der Verbandsvorsitzende Jochen Klima hat in seiner Rede vor der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und in Anwesenheit des baden-württembergischen Verkehrsministers zu den aktuellen Themen Stellung bezogen. Lesen Sie Auszüge aus seiner Rede hier.

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,


nun spreche ich einige Punkte an, die uns derzeit bewegen.


Die Corona-Pandemie mit den langen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 sowie den sonstigen Einschränkungen liegt zum Glück hinter uns.


Als der Staat vor fast vier Jahren vollmundig Milliardenhilfen zur Unterstützung aller von den Lockdowns betroffenen Firmen ankündigte, gingen die Begünstigten in aller Regel von einer bedingungslosen Unterstützung aus. 


Die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen brachten jedoch – namentlich für viele kleinere Unternehmen – die Überraschung, dass es sich in zahlreichen Fällen nicht um eine echte, selbstlose Hilfe gehandelt hatte, sondern nur um einen mit Zinsen zurückzuzahlenden Kredit. 


Sehr geehrter Herr Minister,


auch wenn das nicht Ihr Ressort betrifft: Sie sind Mitglied dieser Landesregierung. Eine Landesregierung, die so mit dem Mittelstand umgeht, muss sich über die Politikverdrossenheit und die Abwendung vieler Menschen von den demokratischen Parteien nicht wundern.


Aber kommen wir zu einem anderen Thema:


Die Fahrschulen standen vor Kurzem im Fokus von Presse und Politik. 


Wir sehen uns – neben anderen Dienstleistern, dem Handel und der Industrie – wegen der Entwicklung unserer Ausbildungsentgelte ungerechtfertigter öffentlicher Kritik ausgesetzt.


Die Führerscheinkosten haben es dabei - dank eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein“ sogar bis zu einer Debatte im Deutschen Bundestag geschafft.


Es ist völlig klar, dass auch die Fahrschulen in jüngster Zeit von massiven Kostensteigerungen bei Fahrzeugen, Löhnen, Mieten, Reinigung, Energie und vielem mehr belastet wurden. Das führte zwangsläufig zu gestiegenen

Ausbildungspreisen.


Meine Damen und Herren,


dabei darf man nicht verkennen, dass eine solide, nachhaltige Fahrausbildung in erster Linie auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit ist. 


Und genau das wird nun offensichtlich von jenen Kritikern übersehen, die in nostalgischer Sinnestäuschung die heutigen Kosten und die Anzahl, der bis zur Prüfungsreife erforderlichen Fahrstunden mit ihrer oftmals schon vor Jahrzehnten durchlaufenen Fahrausbildung vergleichen.


Behauptet wird auch, der prozentuale Anstieg der Führerscheinkosten läge weit über der Inflationsrate. Die Fahrschulen hätten also über Gebühr zugeschlagen. Meine Damen und Herren, dagegen verwahren wir uns ganz ausdrücklich, denn für die höheren Kosten gibt es nachvollziehbare Gründe: 


Politiker, die jetzt fordern, der Führerschein müsse bezahlbar bleiben, haben in den vergangenen Jahren selbst zum massivem Kostenanstieg beigetragen. 

 

  • Dabei denke ich beispielsweise an die Verlängerung der praktischen Prüfung, die nicht nur die reinen Prüfungskosten beim TÜV und bei der Fahrschule verteuert hat. Denn um eine 55 Minuten dauernde praktische Prüfung der Klasse B erfolgreich durchzustehen, ist zwangsläufig eine noch aufwendigere Vorbereitung als für eine Prüfungsdauer von 45 Minuten erforderlich. 
  • Auch die in die Prüfung aufgenommene obligatorische Nutzung der im Auto vorhandenen Fahrerassistenzsysteme (FAS) erfordert zusätzliche Ausbildungszeit. 
  • Und nicht zuletzt hat die modifizierte Automatikregelung (B197), die wir, wohlgemerkt, als Teilfortschritt einer technikadäquaten Verordnungsgebung begrüßten, zu höheren Fahrzeugkosten geführt: 
  • Jede Fahrlehrerin und jeder Fahrlehrer muss im Regelfall Zugriff auf zwei antriebstechnisch sehr unterschiedliche Ausbildungsfahrzeuge haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, 


statt die Fahrschulen als Preistreiber zu brandmarken, könnte sich die Politik lieber einmal Gedanken über eine Senkung der Führerscheinkosten machen. 


Da denke ich beispielsweise – analog zu den C- und D-Klassen – an die Befreiung der Ausbildungskosten und der TÜV-Gebühren von 19 Prozent Umsatzsteuer. Denn in den Kosten für eine Klasse-B-Ausbildung von angenommenen 3.500 Euro sind immerhin 558,82 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Der Staat verdient also kräftig mit.


Eine weitere Möglichkeit wäre die ersatzlose Streichung der heutigen Automatikregelung. Die Schweiz hat es vorgemacht. Wer dort die Fahrprüfung auf einem Automatik-Pkw abgelegt hat, darf anschließend ohne Weiteres auch Schaltfahr-zeuge fahren. Es gibt bislang keinerlei Informationen, dass dort die Unfallzahlen der Fahranfänger bei Fahrten mit Schaltautos angestiegen wären. 


Natürlich wissen auch wir, dass dies ein EU-Thema ist, und dass dafür erst in Brüssel ein paar dicke Bretter gebohrt werden müssen. 


Aber, lieber Herr Minister, eine entsprechende Initiative aus Baden-Württemberg, also quasi „from the Länd“, wäre doch auch ganz im Sinne der von Ihnen gewollten Förderung der Elektromobilität. 


Und noch dies: 


Derzeit wird im BMDV unter Einbeziehung des BASt-Projektes OFSA II an der überfälligen Reform der in die Jahre gekommenen Fahrschüler-Ausbildungsordnung gearbeitet. Dazu wird Ihnen nachher Kollege Ralf Nicolai in seiner Eigenschaft als Vertreter der BVF berichten.


Wie bereits angekündigt, werden wir, sobald hierzu belastbare Fakten vorliegen, unsere Mitglieder ausführlich informieren – unter anderem auch durch die Einberufung von Regionalversammlungen. 


Nach allem, was aber dazu schon heute bekannt ist, werden die Umsetzung von OFSA II und die dann reformierte Fahrschüler-Ausbildungsordnung mit Sicherheit zu deutlich höherem Aufwand für die Fahrschulen führen. Und diesen zusätzlichen Aufwand werden die Fahrschulen selbstverständlich nicht zum Nulltarif leisten können. 
Somit, sehr geehrter Herr Minister, meine Damen und Herren, ist eine weitere, Kostensteigerung beim Fahrerlaubniserwerb schon heute absehbar. Und es ist deshalb – so meinen wir – eine klare Aufgabe der Politik, dies der Bevölkerung schon heute offen zu sagen und nicht hinterher erneut über die schon wieder gestiegenen Führerscheinkosten zu lamentieren. 

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 


es gibt aber noch einen weiteren Punkt, der derzeit zu sehr negativen Berichten in der Presse geführt hat. Das sind die hohen Nichtbestehens-Quoten - vor allem bei der Theorieprüfung. 


Ja, es stimmt, auch nach den in unserem Geschäftsbericht veröffentlichten Zahlen des TÜV SÜD sind im Jahr 2023 in Baden-Württemberg 43,5 Prozent aller Bewerber bei der Theorieprüfung durchgefallen. 
Besorgniserregend ist dabei, dass die Quote beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis sogar 47,8 Prozent beträgt. 

 

Fakt ist somit: 


Bei den Ersterwerbern fällt fast jeder zweite Prüfling durch.


In einem Beitrag der ZDF-Sendung Frontal vom 19. März 2024 wurde dies unter dem Titel „Wo Fahrschulen versagen“ thematisiert. In dieser Sendung verstieg sich ein Vertreter des TÜV Rheinland zu der Behauptung, daran seien einzig und allein die Fahrschulen und ihre ach so miserable Ausbildung schuld. 


Meine Damen und Herren, diese Behauptung vom Vertreter einer Prüforganisation darf nicht unwidersprochen bleiben.

 

Die Gründe für die hohen Nichtbestehens-Quoten sind nun mal sehr vielschichtig: 

 

  1. Zunächst ist die schiere Anzahl der Prüfungsfragen in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. Um die 1.300 sind es mittlerweile. Hier muss die Frage erlaubt sein, warum gemäß dem in der Politik gebräuchlichen Prinzip „One in – One out“, nicht viel mehr „alte“ Fragen auch mal aussortiert werden.
  2. Seit Langem ist bekannt, dass das Lese- und Sprachverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung immer weiter nachlässt. Wäre es deshalb nicht an der Zeit auch bei der Theorieprüfung für Menschen mit derartigen Schwächen für sogenannte Barrierefreiheit zu sorgen?
    Deshalb sollte dringend darüber nachgedacht werden, die im Fragenkatalog teils sehr juristisch verquaste, für viele Menschen schwer verständliche Sprache in Richtung der sogenannten „Leichten Sprache“ zu verändern. 
  3. Früher gab es eine Regelung, dass man nach dreimaligem Nichtbestehen der Theorieprüfung drei Monate warten musste, bevor man ein viertes Mal zur Prüfung durfte. 
    Seit es diese Vorschrift nicht mehr gibt, kann ein Bewerber innerhalb der Laufzeit des behördlichen Prüfauftrags von 12 Monaten alle 14 Tage erneut antreten. Das gibt der Prüfung den Touch von „try and error“. Wäre es deshalb nicht an der Zeit, diese superliberale Regelung etwas einzudämmen? 
    Problematisch ist dabei auch das Verhalten mancher Eltern. Sie erwarten nämlich oft von der Fahrschule, ihren Sprössling – obwohl die Lern-App zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsreife anzeigt, mit einem Vorlauf von zwei bis drei Wochen zur Theorieprüfung anzumelden.
    Einwände des Fahrlehrers werden dann mit Argumenten wie „Ich sorge schon dafür, dass das Kind bis dahin noch genügend lernt, und wenn es durchfällt, probieren wir es halt gleich nochmal“ sehr bestimmend beiseite gewischt. Und wenn‘s dann schief geht, ist natürlich die Fahrschule schuld. 
  4. Und nicht zuletzt: 
    So wie es in Deutschland zu WM- oder EM-Zeiten gefühlt 80 Millionen Fußball-Bundestrainer gibt, scheint es manchmal auch 80 Millionen Fahrlehrer und Fahrprüfer zu geben.
    Will heißen, nicht wenige Verkehrsteilnehmer machen sich heutzutage ihre eigene StVO, die vor allem ihr egoistisches Vorwärtskommen begünstigt. Und in der rote Ampeln, Stopp-Stellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen häufig nur als Empfehlungen betrachtet werden. 
    Auch das Blockieren oder das Beschädigen von Blitzern wird im Netz frenetisch als Heldentat gegen staatliche Abzocke gefeiert. Und die bekanntermaßen oft sehr chaotische Situation mit den Elterntaxis morgens vor den Schulen zeigt diese Einstellung ebenfalls sehr deutlich.
  5. Hinzu kommt, dass die heutigen Fahrschüler ab ihrer frühen Kindheit von den Eltern überall hingefahren werden. Deshalb haben sie oft kaum aktive und für die Fahrausbildung wichtige und nützliche Verkehrserfahrung als Fußgänger oder Radfahrer. 
    Und wer sich auf dem Rücksitz mit seinem Handy und nicht mit dem Verkehrsgeschehen befasst, hat ganz zwangsläufig auch kaum passive Erfahrungen als Mitfahrer, da keine bzw. wenig Beobachtung des elterlichen Verkehrsverhaltens stattfindet. Sie registrieren also nicht
  • mit welchen Geschwindigkeiten ihre Eltern unterwegs sind,
  • ob Mama und Papa an Stoppstellen anhalten, 
  • ob sie am Zebrastreifen wartende Fußgänger drüber lassen,
  • kurz, wie mehr oder weniger vorbildlich sich die Eltern im Straßenverkehr verhalten. 

Mit ihrer von den Eltern in 16 bis 17 Jahren Erziehung geprägten Einstellung zu den Verkehrsregeln und oft zu geringer Verkehrserfahrung aus Beobachtung kommen viele junge Menschen dann heutzutage in die Fahrschule. 

 

Und die soll dann in wenigen Wochen oder Monaten ihre Kunden eben nicht nur auf die Fahrerlaubnisprüfung vorbereiten, sondern sie auch – wie von § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung gefordert – zu einer sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnahme befähigen. Das ist häufig keine leichte Aufgabe. 

 

Und noch ein Thema, das stark in unseren Ausbildungsalltag hineinwirkt:

 

Es ist bekannt und wohl nicht zu ändern, dass auch ein Großteil der 44 Fahrerlaubnisbehörden im Land unter Fachkräftemangel leidet. Das führt dazu, dass die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen oft viele Wochen, ja manchmal sogar mehrere Monate dauert.


Problematisch ist, dass deshalb nachträgliche Änderungen des Prüfauftrags, bspw. beim Wechsel von B auf B197 oft genauso lange dauern.


Ihr Ministerium, Herr Minister, hat den Vorschlag der Fahrlehrerschaft, die praktische Prüfung auch dann zu erlauben, wenn im Prüfauftrag die Schlüsselzahl 197 nicht hinterlegt ist, bereits mehrfach abgelehnt. 


In anderen Bundesländern – wie z.B. in Hessen – funktioniert das hingegen problemlos. 

 

Aber, meine Damen und Herren, um die insgesamt sehr hohen Wartezeiten zwischen der Antragsstellung und der Aushändigung des Führerscheins für die Bewerber zu reduzieren, gäbe es in § 22a FeV noch ein weiteres Instrument – nämlich den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis, kurz VNF oder auch die digital versandte Version, den eVFN.

 

In anderen Bundesländern wird dieses Papier bzw. dies Funktion bereits regelmäßig eingesetzt. Ich berichte aus einem Rundschreiben des Fahrlehrerverbandes Hamburg von Mitte März dieses Jahres: 


In Hamburg werden nach bestandener Prüfung in Zukunft keine Kartenführer-scheine mehr ausgegeben. Damit der Bewerber nach bestandener Prüfung trotz-dem gleich losfahren kann, wird ihm vom Prüfer ein VNF ausgehändigt. 

 

Erst anschließend wird ein korrekter Kartenführerschein bestellt und dem Bewerber per Post zugschickt. Begründet wird dies damit, dass produzierte Führer-scheine sehr oft vernichtet werden müssen, weil sich zwischen dem Druck und der Ausgabe des Kartenführerscheins Änderungen – z.B. bei den Schlüsselzahlen – ergeben haben.

 

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Herr Kaufmann, 

 

wir bitten dringend darum, diese sinnvolle – und ausdrücklich in der FeV vorgesehene – Vorgehensweise auch in unserem Bundesland flächendeckend zu übernehmen!


Wenn Sie Ihre Behörden anweisen könnten, davon auch in Baden-Württemberg konsequent Gebrauch zu machen, wäre dies auf jeden Fall deutlich nachhaltiger als die sinnlose Vernichtung zahlreicher bereits gedruckter Führerscheine. 


Außerdem wäre Ihnen aufgrund deutlich kürzerer Wartezeiten und weniger Bürokratie der Dank der Bewerber, deren Eltern sowie der Fahrlehrerschaft sicher.


Meine Damen und Herren, zum Schluss habe ich noch ein weiteres Thema, das uns derzeit große Sorgen bereitet:

 

Es geht um die Frage, wie seit dem 1. April 2024 die Freigabe von Cannabis und die Verkehrssicherheit unter einen Hut gebracht werden sollen.


Kiffen ist erlaubt, bekifft fahren soll zwar verhindert werden, aber verboten wer-den soll es auch nicht. 
Nein, es steht derzeit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut im Raum. Ich bin kein Wissenschaftler und kann deshalb nicht sagen, ob das zu hoch oder zu niedrig ist.


Aber Null Komma Null – analog zum Alkoholverbot für Fahranfänger – wäre im Sinn der Verkehrssicherheit definitiv die bessere Wahl gewesen. 


Einen zuverlässigen, leicht durchzuführenden Schnelltest, mit dem montags vor einer Fahrstunde geklärt werden kann, ob die am Wochenende gerauchte psycho-aktive Substanz Cannabis nicht nur im Körper nachweisbar, sondern ob sie tatsächlich auch im Hirn noch „psycho-aktiv“ ist, also ob der Schüler noch bekifft ist, gibt es offensichtlich derzeit auch nicht. 


Herr Minister, meine Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, 


die Fahrschulen fühlen sich hier von der Politik alleingelassen. Die Kolleginnen und Kollegen fragen sich völlig zurecht, wie sie sich verhalten sollen.


Schicken sie den vermeintlich Bekifften nach Hause, obwohl er clean ist, ist Ärger mit den Eltern und Streit um die Bezahlung der ausgefallenen Fahrstunde kaum vermeidbar.


Lassen sie ihren Schüler aber bekifft fahren, müssen sie damit rechnen, dass Ihnen das hinterher – bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall – zum Vorwurf gemacht werden kann.


Nein, meine Damen und Herren, 


das Cannabisgesetz ist wahrhaft kein Meisterstück der Verkehrspolitik, sondern eher ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
verehrte Gäste, 


es gäbe durchaus noch weitere Themen, die einer Erwähnung an dieser Stelle wert wären. 

 

Dabei denke ich an 

  • die Frage, warum die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für Fahrschulen nicht mehr vom baden-württembergischen Verkehrsministerium gefördert wird. 
  • die Frage, wieso ein Fahrlehrer, der ausschließlich Bewerber um die Führerscheinklasse B unterrichten möchte, als Eignungsvoraussetzung unbedingt die Sehkraft für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C nachweisen muss.
  • die Frage, wie der Staat gedenkt, den mehr und mehr um sich greifenden Betrügereien bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung Einhalt zu gebieten.
  • und die Frage, ob jemand tatsächlich ernsthaft daran glaubt, dass Simulatoren die Führerscheinausbildung nicht nur sinnvoll ergänzen, sondern Autobahn- oder Überlandfahrten im Realverkehr adäquat ersetzen können. Dazu wird nachher Kollege Nicolai die Sicht der BVF darstellen

Aber das alles würde den zeitlichen Umfang meiner heutigen Rede bei Weitem sprengen.
Deshalb schließe ich nun meine Ausführungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit."


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