28.10.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober 2025, Seite 546

|+| Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis: DV-FahrlG und Baurecht

Wer eine Fahrschule gründen oder eine Zweigstelle eröffnen will, benötigt dafür einen geeigneten Unterrichtsraum. Allerdings dürfen Gewerberäume, die zuvor dem Verkauf von Waren oder ähnlichen Zwecken dienten (Reinigung, Nagelstudio etc.) nicht ohne vorhergehende baurechtliche Prüfung als Schulungsraum genutzt werden; die Klärung sollte unbedingt vor Abschluss eines Mietvertrages erfolgen.

 

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