28.10.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober 2025, Seite 546
|+| Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis: DV-FahrlG und Baurecht
Wer eine Fahrschule gründen oder eine Zweigstelle eröffnen will, benötigt dafür einen geeigneten Unterrichtsraum. Allerdings dürfen Gewerberäume, die zuvor dem Verkauf von Waren oder ähnlichen Zwecken dienten (Reinigung, Nagelstudio etc.) nicht ohne vorhergehende baurechtliche Prüfung als Schulungsraum genutzt werden; die Klärung sollte unbedingt vor Abschluss eines Mietvertrages erfolgen.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober 2025, Seite 546 abgedruckt. Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...



