25.02.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar 2026, Seite 73
|+| Kurzarbeitergeld: Mit Kurzarbeit die Krise meistern
Sind in einem Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Lage Arbeitsplätze gefährdet, springt unter bestimmten Bedingungen die Agentur für Arbeit ein. Um die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter auch während der betrieblichen Engpässe zu ermöglichen, zahlt sie das sogenannte Kurzarbeitergeld. Geregelt ist die Kurzarbeit in § 95 ff. des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III).
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar 2026, Seite 73 abgedruckt. Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...



