30.04.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April 2026, Seite 201
|+| Corona Soforthilfe: Rückzahlungsbescheide nichtig
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 08.10.2025 (14 S 16/25) das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg vom 10.07.2024 bestätigt. Danach sind die Rückforderungsbescheide nach Schlussabrechnung rechtlich als nichtig einzustufen, da die Vorgaben bei Antragstellung nicht identisch sind mit den Vorgaben der Schlussabrechnung / Schlussprüfung.
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