Erweiterung des Führerscheins der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern: Vertrauensmodell B196: Wie viel Ausbildung braucht das 125er-Upgrade?
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen seit Ende 2019 auch Leichtkrafträder (Klasse A1) führen. In den Medien wurde über eine massive Zunahme von Unfällen mit Leichtkrafträdern berichtet. Verantwortlich dafür seien vor allem die Inhaberinnen und Inhaber von Leichtkrafträdern, deren Führerschein die Schlüsselzahl 196 enthalte, so der Vorwurf. Außerdem hieß es, Fahrschulen stellten Bescheinigungen über vorgeschriebene Schulungen aus, ohne diese ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Was ist dran an diesen Behauptungen? Sind sie gerechtfertigt? FPX-Redakteurin Isabella Finsterwalder hat sich in der Branche umgehört.
Mit der Einführung der Führerscheinerweiterung B196 wollte der Gesetzgeber den Zugang zum Leichtkraftrad erleichtern, indem Autofahrer nach einer kurzen Schulung in den Fahrschulen auch 125-Kubikzentimeter-Motorräder fahren dürfen (vgl. Kasten unten). Ziel der Regierung war es, die individuelle Mobilität gerade im ländlichen Raum zu stärken. Der Aufschrei zahlreicher Fahrsicherheitsexperten ließ nicht lange auf sich warten. Jetzt, gut sechs Jahre nach Einführung, steht die Regelung in den Medien erneut unter Beschuss. Kritisiert werden vor allem die kurzen Ausbildungszeiten sowie fehlende Prüfungen und damit einhergehend erhöhte Verkehrsrisiken und steigende Unfallzahlen. Obendrein wird Fahrschulen regelwidriges Verhalten im Bereich der B196-Schulungen vorgeworfen.
Fahrschulen befürworten überwiegend das B196-Modell
Die Fahrschulen selbst verteidigen zumeist das Modell der B196-Schulungen als pragmatische Mobilitätslösung. So hat eine Online-Umfrage bei Fahrschulen durch MOVING e.V. in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) im Jahr 2022 ergeben, dass die Mehrzahl der Unternehmen (65 Prozent) den zeitlichen Mindestumfang sowie den Umfang der Inhalte im Theorieteil für ausreichend hält. Dagegen wurde im praktischen Teil der zeitliche Mindestumfang von 50,2 Prozent der Befragten als zu knapp bemessen bewertet. Die Inhalte des praktischen Teils seien jedoch genau richtig, meinte die Mehrheit (60,8 Prozent). Mehr als drei Viertel der befragten Fahrschulen (76,3 Prozent) waren überdies der Meinung, dass der Nachweis durch Fahrlehrer über die erfolgreiche theoretische Teilnahme an der Schulung ausreicht. Auch beim praktischen Teil sprach sich das Gros der Fahrlehrer gegen eine praktische Fahrerlaubnisprüfung durch eine Technische Prüfstelle aus; nur knapp ein Drittel der Befragten (28,3 Prozent) war dafür. Anders dagegen die Überzeugung der Technischen Prüfstellen selbst, die sich von Anfang an für theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen auch beim B196 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stark machen.
Kirstin Lühmann: „Fahrschulen darf nicht der Schwarze Peter zugeschoben werden“
In unserem Interview (siehe unten) macht die Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, deutlich, dass es ihrer Ansicht nach falsch sei, Fahrschulen grundsätzlich den Schwarzen Peter in puncto B196 und gestiegene Unfallzahlen zuzuschieben. Vielmehr setzt Lühmann zufolge der Löwenanteil der Fahrlehrenden die gesetzlichen Vorgaben qualitativ hochwertig und verantwortungsvoll um.
Auch der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Manfred Wirsch geht davon aus, dass Fahrschulen ihren Verpflichtungen bei den Schulungen für den B196 nachkommen: „Fahrschulen sind gesetzlich verpflichtet, vorgeschriebene Schulungen vollständig und korrekt durchzuführen, bevor Bescheinigungen ausgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch entsprechend umgesetzt wird.“ Sollte es dennoch Fälle geben, in denen Bescheinigungen unrechtmäßig ausgestellt wurden, müsse dies rechtlich konsequent verfolgt werden, so Wirsch weiter.
Befragt zu den Vorwürfen der Medien über unsachgemäßes Agieren der Fahrschulen bezüglich B196 liegen Matthias Haasper, Leiter des ifz – Institut für Zweiradsicherheit e.V., keine weiterführenden Erkenntnisse vor. Vielmehr stellt Haasper fest: „Über die letzten Jahrzehnte ist ein großer Rückgang der Verunglücktenzahlen allgemein und auch mit besonderem Blick auf die Gruppe der motorisierten Zweiräder zu verzeichnen. Dazu haben Fahrschulen einen bedeutenden Beitrag geleistet. Eines ist sicher, Fahrschulen tragen tagtäglich eine große Verantwortung und legen den Grundstein für sicheres Roller- und Motorradfahren, worauf wir auch weiterhin bauen.“
Auch Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Fachbereichs Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands e.V., haben Vorwürfe eines nicht regelkonformen Verhaltens bei B196-Schulungen bisher nicht erreicht. Allerdings habe man den Bericht des Landes Schleswig-Holstein zur Verkehrsministerkonferenz in Bayreuth im Oktober 2025 zur Kenntnis genommen, wonach seit Inkrafttreten der Einschlussregelung bundesweit immer wieder Missbrauch bei der Ausstellung von Bescheinigungen über die Teilnahme an Fahrerschulungen beobachtet wurde. Danach würden teilweise Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt, obwohl die Fahrerschulung noch nicht abgeschlossen sei, teilweise würden sogar Totalfälschungen offen im Internet zum Kauf angeboten, zitiert Goebelt den Bericht weiter.
Um hier etwaigem Missbrauch zu begegnen, spricht sich der TÜV-Verband-Experte wiederholt für Fahrerlaubnisprüfungen auch beim B196 aus. „Die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfüllt hier eine zentrale Funktion. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um sicher, verantwortungsbewusst und selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei wird nicht nur reines Regelwissen abgefragt, sondern insbesondere auch das Verständnis komplexer Verkehrssituationen, die Risikowahrnehmung sowie das situationsgerechte und sichere Handeln im Straßenverkehr überprüft.“ Gerade vor dem Hintergrund möglicher Missbrauchsfälle bei Schulungsnachweisen könne eine unabhängige theoretische und praktische Prüfung dazu beitragen, das System der Fahrausbildung zu stärken und die Verkehrssicherheit nachhaltig zu sichern, zeigt sich Goebelt überzeugt.
Höherer Bestand an Leichtkrafträdern und gestiegene Unfallzahlen
Mit Blick auf die Unfallzahlen infolge der Einführung des B196 gibt es bis dato keine separaten Statistiken. Ein direkter Zusammenhang mit der B196-Regelung lässt sich aus den Daten daher nicht eindeutig nachweisen. Allerdings hat die BASt die Unfallzahlen der Leichtkrafträder vor und nach Einführung des prüfungsfreien Führerscheins ausgewertet. Demnach war zunächst zwischen 2015 und 2019 ein rückläufiger Trend bei der Unfallbeteiligung von Leichtkrafträdern in der Altersgruppe der 25- bis 57-Jährigen zu beobachten. Nach Einführung des B196 und eines deutlich angestiegenen Bestands von 34 Prozent kam es im direkten Vergleich von 2019 zu 2022 zu einem starken Plus der Unfallbeteiligung in der relevanten Altersgruppe zwischen 25 und 57 Jahren um rund 59 Prozent. Bei Fahrunfällen, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben, wurde bei Leichtkrafträdern nach Einführung des B196 zwischen 2019 und 2022 sogar ein Anstieg von 88 Prozent verzeichnet.
Allerdings warnen Experten vor vorschnellen Schlüssen, die steigenden Unfallzahlen allein auf die neue Führerscheinregelung zurückzuführen. Denn im selben Zeitraum ist auch der Bestand an 125-ccm-Motorrädern deutlich angewachsen, wodurch zwangsläufig mehr Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen, was wiederum zu höheren Unfallzahlen führt. Zudem nutzen viele B196-Inhaber die neue Regelung, ohne zuvor umfassende Erfahrung und Praxis auf motorisierten Zweirädern gesammelt zu haben. Faktoren wie dichter werdender Verkehr, eine stärkere Nutzung von motorisierten Zweirädern im Alltag sowie ein genereller Motorradboom der vergangenen Jahre könnten die Entwicklung ebenfalls beeinflusst haben.
Jedoch zeigen aus Sicht von DVR-Präsident Manfred Wirsch die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern generell über alle Altersklassen hinweg eine „durchaus besorgniserregende“ Entwicklung auf. So waren laut Erhebung der BASt im Jahr 2015 insgesamt 8.616 Fahrende von Leichtkrafträdern an Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Während der Covid-19-Pandemie (2020 und 2021) seien die Zahlen zwar deutlich zurückgegangen, dafür jedoch ein Jahr später auf 8.863 beteiligte Fahrende gestiegen und damit knapp drei Prozent mehr als 2015. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass Leichtkrafträder weiterhin ein risikoreiches Verkehrsmittel sind, das besondere Aufmerksamkeit erfordert – insbesondere für junge Fahrende“, hebt der DVR-Präsident hervor.
Für Richard Goebelt vom TÜV-Verband e.V. ist zudem auffällig, dass viele zusätzliche Unfälle auf Fahrunfälle entfallen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren habe der TÜV-Verband darauf hingewiesen, dass Leichtkrafträder der Klasse A1 deutlich leistungsstärker und schneller sind als Fahrzeuge, die typischerweise mit einem Pkw-Führerschein zusätzlich geführt werden, und deshalb besondere fahrpraktische Kompetenzen erfordern. „Gerade beim Kraftradfahren sind Ausbildung und Fahrpraxis entscheidend für die Sicherheit – deshalb sollte die B196-Regelung grundlegend evaluiert und nachgeschärft werden“, fordert Goebelt.
Weitere Betrachtung der Unfallzahlen durch das ifz
Eine weitere Sicht auf die Verunglücktenzahlen mit Leichtkrafträdern hat Matthias Haasper, Leiter des ifz – Institut für Zweiradsicherheit e.V. Für ihn sind über die vergangenen Jahre betrachtet die Verunglücktenzahlen für die gesamte Gruppe der Leichtkrafträder absolut betrachtet bis 2024 konstant bis rückläufig.
„Möchte man wissen, wie sich die Verunglücktenzahlen speziell für die Nutzergruppe B196 seit der Einführung von B196 entwickelt haben, stößt man schnell an statistische Grenzen. Denn eine direkte Betrachtung der Verunglücktenzahlen hinsichtlich B196 ist nicht möglich, da die Straßenverkehrsunfallstatistik keine diesbezüglichen Angaben zur Fahrerlaubnis liefert. Man kann sich dem Anteil der B196-Inhaberinnen und -Inhaber also in erster Linie nur über das Alter annähern“, so Haasper.
Der Anstieg der zitierten 59 Prozent des BASt-Berichts resultiert aus dem direkten Vergleich der sehr unfallarmen Jahre 2019 mit 2022 – ein Vergleich von nur zwei einzelnen Jahren.
Das ifz hat sich daher – basierend auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) – die Verunglücktenzahlen der 25- bis 60-jährigen Leichtkraftfahrerinnen und -fahrer der vergangenen Jahre genauer angesehen, um daraus eine Aussage über die Entwicklung für B196 ableiten zu können. „Um die Aussagekraft der Daten zu erhöhen, wurden unsererseits Vergleichszeiträume von jeweils drei Jahren gewählt. Dadurch lässt sich die Entwicklung beurteilen, ohne dass statistische Ausreißer, also extreme Werte einzelner Jahre das Bild verzerren, berichtet der ifz-Leiter. Ein solcher Mehrjahresvergleich sei besonders bei motorisierten Zweirädern sinnvoll, da deren Nutzung – etwa aufgrund der Witterung – von Jahr zu Jahr stark schwanken kann.
Entsprechend hat sich das ifz die Mittelwerte zweier Vergleichszeiträume vor und nach der Einführung von B196 angesehen – drei Jahre vor B196, 2017/2018/2019, und drei Jahre danach, 2020/2021/2022. Das Ergebnis: „Der Vergleich zeigt eine durchschnittliche Erhöhung der Verunglücktenzahlen um 15,8 Prozent in der B196-relevanten Altersgruppe. Der Großteil mit 77 Prozent fällt dabei aber unter die Kategorie ‚Leichtverletzte‘. Daraus ergibt sich eine leichte Erhöhung der Verunglücktenzahlen im Mittel seit der Einführung von B196. Schauen wir konkret auf die Zahl getöteter Aufsassen der betreffenden Gruppe, ist hingegen keine signifikante Veränderung feststellbar (Destatis: 2019: 13; 2022: 10; 2024: 12). Die Fallzahlen bewegen sich hier insgesamt auf einem eher niedrigen Niveau“, so ifz-Leiter Haasper.
Die Entwicklung der Verunglücktenzahlen selbst lasse sich allerdings nur im Kontext weiterer Faktoren seriös und realistisch einordnen. „Von herausragender Bedeutung ist dabei die Betrachtung der Veränderung des Fahrzeugbestandes und damit der Nutzerentwicklung nach den Raten der Verunglückten. Steigt die Anzahl von Nutzern, steigen in der Regel auch die Unfallzahlen. Seit der Einführung von B196 haben ca. 300.000 Personen diese neue Mobilitätsalternative zusätzlich genutzt. Dadurch ist der Bestand an Leichtkrafträdern deutlich gestiegen – bis Ende 2024 um mehr als 45 Prozent. Da Nutzerzahlen und Verunglücktenzahlen in ähnlichem Umfang gestiegen sind, bleiben die Raten der Verunglückten weitgehend konstant. Auch die entsprechende Veröffentlichung der BASt zu diesem Thema kommt zu dem Schluss, dass ein Anstieg der Unfallbeteiligung vor dem Hintergrund des Bestandszuwachses nicht ungewöhnlich ist. Auch leitet die BASt aus ihren Erkenntnissen keine Forderungen ab. Zusammenfassend können wir festhalten, dass keine auffällige Entwicklung der Verunglücktenzahlen vorliegt. Aus Sicht des ifz ergeben sich aus dem verfügbaren statistischen Datenmaterial zu B196 derzeit keine Auffälligkeiten“, erläutert Haasper das Ergebnis.
Präventionsarbeit wichtiger denn je
Nach Angaben von DVR-Präsident Manfred Wirsch entfielen sowohl 2015 als auch 2022 rund 58 Prozent der Leichtkraftrad-Unfälle mit Personenschäden auf Fahrende im Alter von 16 bis 24 Jahren. Sie bildeten damit die Hauptunfallgruppe. Die Altersgruppe 25 bis 57 Jahre machte 2015 rund 23 Prozent und 2022 knapp 24 Prozent aus. Die Hauptursache für die Unfallzahlen liege also klar im Alter und in der Unerfahrenheit der Leichtkraftradfahrenden. Für Wirsch ist damit die Strategie klar: „Präventionsarbeit muss daher gezielt bei den jungen Fahrenden ansetzen. Der DVR setzt sich dafür ein, dass Typenzulassungen von Kleinkrafträdern Leistungs- und Geschwindigkeitsmanipulationen wirksam verhindern. Hersteller sollten zudem freiwillig Schutzmaßnahmen ergreifen, um Manipulationen zu verhindern. Jede Aufnahme und Auswertung von Unfällen sollte detailliert die jeweiligen Ursachen beleuchten und prüfen, ob die Ausbildungsinhalte ausreichend auf reale Gefahrensituationen vorbereiten. Dementsprechend sollten Inhalte und Prüfungen der Fahrausbildung dann praxisnah erweitert werden. Leicht zugängliche Sicherheitstrainings sollten junge Fahrende darin stärken, Gefahren frühzeitig zu erkennen und sicherheitsrelevantes Verhalten umzusetzen. Verkehrskontrollen durch die Polizei sollten verstärkt werden, um einen sicheren Umgang mit Kleinkrafträdern zu fördern.”
Auch für Richard Goebelt vom TÜV-Verband e.V. sind Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit, gerade auch für die ältere Gruppe der Fahrer mit B196, sinnvoll: „In puncto Ausbildungsevaluation sollte überprüft werden, ob Umfang und Inhalt der praktischen Ausbildung ausreichend sind. Nach Einschätzung vieler Fahrschulen ist der Mindestumfang der Praxisstunden eher knapp bemessen. Vor allem mehr verpflichtende praktische Übungseinheiten könnten hier helfen, insbesondere Fahrstabilität und Notfallreaktionen besser zu trainieren. Auch verpflichtende Sicherheitstrainings, insbesondere für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die oft nach vielen Jahren erstmals wieder ein Motorrad fahren, tragen zu mehr Sicherheit bei. Last, but not least braucht es künftig schlichtweg auch eine bessere Datengrundlage bezüglich der Unfallursachen. Für eine fundierte Bewertung sollte in Zukunft erfasst werden, mit welcher Fahrerlaubnisregelung Unfallbeteiligte unterwegs waren“. Goebelt resümiert mit Blick auf den B196: „Ziel muss es sein, die zusätzliche Mobilitätsoption durch Leichtkrafträder sicher zu gestalten, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.“
Interview
Im Gespräch: Kirsten Lühmann, Präsidentin Deutsche Verkehrswacht

Kirsten Lühmann, Präsidentin Deutsche Verkehrswacht (©Verkehrswacht/Foto: Urban)
„Fahrschulen darf nicht der Schwarze Peter zugeschoben werden“
FPX: Wie haben sich die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern konkret in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Kirsten Lühmann: Zur Unfallentwicklung von Leichtkrafträdern in den vergangenen fünf Jahren liegen uns keine gesonderten Daten vor. Die Bewertung der Einführung der Schlüsselzahl 196 für die Führerscheinklasse B unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit basieren auf einem Bericht der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt). Daten aus diesem Bericht haben wir über die Antwort des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg auf eine kleine Anfrage erhalten. Dort sehen wir, dass die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern der betreffenden Personengruppe, welche die Klasse B196 erhalten kann, in den fünf Jahren vor der Einführung um etwa ein Drittel zurückgegangen sind. Nach Einführung haben sich die Unfallzahlen stetig erhöht. Vergleicht man die Jahre 2019 mit 2022 sehen wir einen signifikanten Anstieg um 59 Prozent.
Worauf führen Sie die Zunahme der Unfälle mit Leichtkrafträdern zurück? Sind tatsächlich die Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen, die die Schlüsselzahl 196 enthalten, die Hauptverursacher?
Wir dürfen hierbei nicht außer Acht lassen, dass die Unfallgefahr und das Verletzungsrisiko mit Motorrädern um ein Vielfaches erhöht ist. Im Vergleich zum Pkw und bezogen auf die Fahrleistung haben Motorradfahrende ein bis zu 30 Mal höheres Risiko, tödlich zu verunglücken. Das liegt unter anderem daran, dass sie ungeschützt und mit relativ hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Zudem können Fahrfehler schlechter ausgeglichen werden. Auch Witterungsverhältnisse haben einen stärkeren Einfluss als zum Beispiel im Pkw. So machen Alleinunfälle auch etwa ein Drittel der Zwischenfälle aus. Um die Fahrsicherheit auf dem Motorrad zu erhöhen, braucht es also eine hochwertige Fahrausbildung und viel praktische Erfahrung. Die ist bei der Klasse B196 nur unzureichend gegeben und eine wahrscheinliche Ursache. Hinzu kommt ein statistischer Grund. Nach der Einführung waren sicherlich auch mehr Menschen mit Leichtkrafträdern unterwegs. Dadurch erhöht sich die Fahrleistung der Klasse und das Unfallrisiko steigt. Neben den reinen Unfallzahlen stellt der BASt-Bericht zudem dar, dass es deutlich mehr Unfälle gab, bei denen Fahrende von Leichtkrafträdern auch die Hauptverursacher waren. Nachdem die Zahlen vor der Einführung noch gesunken waren, stiegen sie von 2019 auf 2022 um 88 Prozent. Bei den Getöteten und Schwerverletzten ist ein ähnliches Bild zu sehen. Vor der Einführung gab es einen positiven Trend, während schon im ersten Jahr danach ein Anstieg um etwa ein Drittel und bis 2022 um über 50 Prozent zu verzeichnen war.
Wie lässt sich die Anzahl dieser Unfälle verringern? Welche Gegenmaßnahmen sind hier aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Motorradfahren ist beliebt und hat seinen berechtigten Platz im Mobilitätsmix. Doch wir müssen klarmachen, welche Risiken es mit sich bringt, und diese in der Präventionsarbeit präzise adressieren. Eine fundierte und intensive Fahrausbildung gehört für mich dazu, und zwar mit einer unabhängigen Prüfung der Fähigkeiten. Dann dürfen regelmäßige Angebote zur Aneignung von Fahrpraxis nicht fehlen. Wir sehen bei unseren Sicherheitstrainings für Motorräder zum Saisonauftakt nicht ohne Grund immer wieder bekannte Gesichter.
Angesichts der hohen Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern wird den Fahrschulen immer öfter der Schwarze Peter zugeschoben. Wie stehen Sie zu der Behauptung, Fahrschulen würden Bescheinigungen über vorgeschriebene Schulungen ausstellen, ohne diese ordnungsgemäß durchgeführt zu haben? Sind diese Behauptungen gerechtfertigt bzw. was steckt dahinter?
Es ist falsch, Fahrschulen grundsätzlich den Schwarzen Peter zuzuschieben. In überwiegendem Maße setzen Fahrlehrende die gesetzlichen Vorgaben qualitativ hochwertig und verantwortungsvoll um. Ich kann mir vorstellen, dass die lockeren Regelungen bei B196 auch vereinzelt schwarze Schafe auf den Plan rufen. Im BASt-Bericht heißt es, dass seit der Einführung verstärkt gefälschte Nachweise über die Schulung vorgelegt werden. Über genaue Zahlen sagt der Bericht jedoch nichts.
Gibt es aus Ihrer Sicht grundsätzlich Änderungs-, Verbesserungsbedarf für Fahrschulen, um Leichtkraftrad-Schulungen für Führerscheininhaber der Klasse B in Theorie und Praxis durchzuführen?
Fahrschulen sind hier nicht in der Pflicht. Es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die dringend nachgeschärft werden müssen. Wenn B196 bleiben soll, braucht es einen größeren Umfang der praktischen Schulung und eine unabhängige Prüfung. Lieber wäre mir aber, wenn alle, die Motorrad fahren wollen, auch eine vollwertige Fahrausbildung durchlaufen.
Vielen Dank für das Gespräch!
Auf einen Blick: Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Seit 31.12.2019 können Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 (bis 125 ccm, max. 11 kW) im Inland erwerben. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Voraussetzungen laut § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- mindestens 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B,
- Mindestalter 25 Jahre,
- Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten (Theorie 4 UE, Praxis 5 UE),
- keine theoretische oder praktische Prüfung,
- kein erleichterter Stufenaufstieg in Klasse A2 möglich.
Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe April 2026...



