
Fahrschülerausbildung: Ein Blick nach Österreich
Für die Reform der neuen Fahrschülerausbildung orientiert sich Bundesverkehrsminister Schnieder an österreichischen Modellen. Bei genauer Betrachtung der Fahrausbildung unserer österreichischen Nachbarn fällt auf: Es wurden „Rosinen“ herausgepickt. Man orientiert sich lediglich an Punkten, die dazu beitragen sollen – und auch das ist nicht sicher – den Führerschein günstiger erwerben zu können.
Wir haben uns die österreichischen Pfade des Führerscheinerwerbs etwas genauer angesehen. Es gibt drei Varianten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B:
- Vollausbildung in einer Fahrschule.
- Vollausbildung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Ausbildungsfahrten (L17).
- Mindestschulung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Übungsfahrten („L“).
Bei allen Varianten besteht die Ausbildung aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil – wobei eine Unterrichtseinheit 50 Minuten dauert. Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die theoretische und die praktische Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gänzlich ohne Mitwirkung einer Fahrschule erfolgen darf.
Theoretische Ausbildung
Eine theoretische Basisausbildung von mindestens 20 Unterrichtseinheiten ist für alle Klassen verpflichtend. Dazu kommen noch klassenspezifische Zusatzeinheiten – bei Klasse B wären das 12 UE. Ein Klasse B-Bewerber benötigt somit insgesamt 32 theoretische Unterrichtseinheiten.
Praktische Ausbildung
Für die praktische Ausbildung gibt es, je nach Variante, unterschiedliche Anforderungen.
1. Vollausbildung in einer Fahrschule
Für die praktische Ausbildung der Klasse B sind mindestens 18 Unterrichtseinheiten vorgesehen, aufgeteilt in Vorschulung (3 UE), Grundschulung (3 UE), Hauptschulung (6 UE), Perfektionsschulung (5 UE inklusive je 1 Einheit Nachtfahrt, Autobahn, Überland) und Prüfungsvorbereitung (1 UE). Die Vorschulung findet auf einem Übungsplatz statt.
2. Vollausbildung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Ausbildungsfahrten (L17 – B Führerschein mit 17)
Hier umfasst die praktische Schulung 12 UE à 50 Minuten. Davon sind 2 UE auf der Autobahn durchzuführen.
Von Bewerber sowie Begleitperson muss eine theoretische Einweisung (1 UE) in die Durchführung von Ausbildungsfahrten absolviert werden. Es dürfen höchstens 2 Begleiter genannt werden.
Die gefahrenen Strecken der Ausbildung müssen in Summe mindestens 3.000 Kilometer ergeben und sind in einem Fahrtenprotokoll zu dokumentieren, welches von Bewerber sowie der Begleitperson unterschrieben werden muss.
Während den Ausbildungsfahrten muss nach 1.000 km eine erste, nach 2.000 km eine zweite begleitende Schulung (Überprüfungsfahrt) in der Fahrschule absolviert werden.
Nach 3.000 km findet eine Perfektionsschulung (3 UE) statt, dabei wird auch eine Fahrprüfung simuliert.
Bezüglich der Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs der Klasse B gibt es keine Vorschriften. Es muss aber bei Ausbildungsfahrten vorne und hinten mit einem blauen Schild und weißer Aufschrift „L17“ sowie einem weißen Schild mit der Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ gekennzeichnet werden.
3. Mindestschulung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Übungsfahrten („L“)
Die praktische Ausbildung besteht aus Vorschulung (3 Fahrstunden), Grundschulung (3 Fahrstunden), theoretische Einweisung mit Begleiter.
Anschließend folgen mindestens 1.000 km Übungsfahrten mit Begleitung, die anschließend mit einer Beobachtungsfahrt (1 Fahrstunde) und 4 Fahrstunden Perfektionsschulung sowie 1 Fahrstunde zur Prüfungsvorbereitung abgeschlossen werden.
Für Inhaber eines erstmalig erworbenen Führerscheins der Klasse B gilt eine Probezeit von drei Jahren. Nach Erteilung der Lenkberechtigung (Klasse A, B, L17) ist eine zweite Ausbildungsphase verpflichtend zu absolvieren (Mehrphasenausbildung).
- 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule: 2–4 Monate nach der Fahrprüfung (bei L17 besteht die Mehrphasenausbildung nur aus 2 Ausbildungsschritten. Die erste Perfektionsfahrt entfällt hier),
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch (4–9 Monate),
- 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule: 6–12 Monate nach der Fahrprüfung.
Jennifer Spazier
Bild: Aleks Taurus/Stock.Adobe
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