
EDITORIAL: Billiger, aber um welchen Preis?
Liebe Leserinnen und Leser,
laut ihrem Koalitionsvertrag wollte und will die Bundesregierung mit ihrer Fahrschul-Reform den Erwerb des Führerscheins billiger machen, koste es was es wolle!
Da sind zunächst die für die Verkehrssicherheit so wichtigen, aber auf ein Minimalmaß zusammengestrichenen Sonderfahrten. Und das, obwohl oft junge Fahranfänger/innen vor allem auf Außerortsfahrten an schweren, oft tödlichen Unfällen beteiligt sind.
Der bisherige Bundesverkehrsminister Schnieder vertrat die Meinung, je mindestens 45 Minuten auf der Landstraße, auf der Autobahn und bei Nacht reichten aus. Und für den Fahrlehrer sei es ja kein Problem, dem jeweiligen Fahrschüler und dessen Eltern klarzumachen, er benötige noch mehr Übung. Allerdings redet da auch der TÜV ein Wörtchen mit. Es ist davon auszugehen, dass auch weiterhin – trotz verkürzter Prüfzeiten – konsequent geprüft wird, ob Prüflinge das Einfädeln in die Autobahn etc. beherrschen. Anzunehmen ist, dass künftig der bisher weit verbreitete Preisunterschied zwischen Normalfahrstunden und Sonderfahrten verschwinden wird. Aber die erforderlichen Übungseinheiten auf der Autobahn müssen weiterhin gefahren werden, halt nicht mehr unter dem Etikett Sonderfahrten. Und billiger wird es deshalb auch nicht!
Ebenso spannend ist die Frage, ob es billiger wird, wenn ein Fahrschüler nach gerade mal sechs Fahrstunden in der Fahrschule auf dem Fahrersitz des Familienautos unter Anleitung von Papa oder Mama zum verantwortlichen Fahrzeugführer wird. Denn jetzt muss er, obwohl noch minderjährig und ohne Fahrerfahrung, für seine Fehler auf der Straße allein geradestehen. Fakt ist: Greift der Laienausbilder ins Lenkrad, begeht er – im Gegensatz zum Fahrlehrer während der Fahrausbildung – eine mit Strafe bedrohte Handlung („Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“). In der Diskussion um die Laienausbildung hat der Verkehrsausschuss des Bundesrats inzwischen vorgeschlagen, zunächst auf die Einführung des „stark verwässerten“ österreichischen Modells zu verzichten und erst einmal ein wissenschaftlich fundiertes Modell zu entwickeln.
Und ein Letztes: Es ist völlig offen, ob bzw. wie sich die Übernahme des Bundesverkehrsministeriums durch Steffen Bilger auf den Fortgang der Reform auswirken wird. Schließlich hatte das Bundeskabinett den vorhandenen Entwurf bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Es grüßt Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
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