Thema: Fahrlehrer allgemein


Einzelausbildungserlaubnis (0035)

Frage: Ich möchte meinen Kindern Fahrunterricht für ihren Autoführerschein erteilen. Wie komme ich an eine Fahrlehrererlaubnis? Ich selbst konnte meinen Fahrunterricht auch bei meinem Vater nehmen.

Antwort: Die Erteilung einer Einzelausbildungserlaubnis für die sog. Laienausbildung ist in Deutschland seit 1986 gesetzlich untersagt.
Somit besteht keine legale Möglichkeit, Ihren Kindern Fahrunterricht auf öffentlichen Straßen zu erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Verbandsfahrschule in Ihrer Nähe zu wenden. Verbandsfahrschulen erkennen Sie an der roten Raute mit dem Logo "Gut betreut - Verbandsfahrschule".

Sie finden Verbandsfahrschulen auch mit Hilfe unserer Fahrschulsuche ...


Was muss ich für den Wiedereinstieg als Fahrlehrer unternehmen? (0041)

Frage: Ich war früher als Fahrlehrer tätig, habe aber den Beruf seit mehr als 20 Jahren nicht mehr ausgeübt.
Jetzt möchte ich den Wiedereinstieg in den Fahrlehrerberuf wagen.
Was muss ich tun, damit ich wieder als Fahrlehrer tätig werden kann?

Antwort: Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Nur die Behörde kann Ihnen nach Einsicht in Ihre Fahrlehrerakte mitteilen, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Vorlage von Eignungsnachweisen, Teilnahme an einer Fortbildung, erneutes Ablegen der Fahrlehrerprüfung) Sie wieder als Fahrlehrer tätig werden können.


Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft? (0033)

Frage: Ist es richtig, dass Fahrlehrerinnen nach Ende des 3. Schwangerschaftsmonats keinen praktischen Fahrunterricht erteilen mehr dürfen?

Antwort: Das neue Mutterschutzgesetz listet in den §§ 11 und 12 einen ganzen Katalog an Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen auf, die schwangeren und stillenden Frauen nicht zugemutet werden dürfen. Für schwangere Fahrlehrerinnen kommt § 11 Abs. 5 Nr. 5 in Betracht, wenn sie „auf Beförderungsmitteln eingesetzt sind und dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt“. Beförderungsmittel ist auch das Fahrschulfahrzeug. Das früher grundsätzliche praktische Beschäftigungsverbot nach Ablauf des dritten Monats gibt es nicht mehr. Nunmehr muss vom Arzt festgestellt werden, ob der Einsatz im Fahrschulfahrzeug verantwortbar ist oder nicht. Bei einer positiven ärztlichen Aussage ist die Erteilung von Fahrunterricht weiterhin möglich.


Ausländische Fahrlehrerlaubnis (0025)

Frage: Ich bin im Besitz eines Fahrlehrerscheins aus einem anderen Staat. Kann ich damit in Deutschland als Fahrlehrer arbeiten?

Antwort: Ein im Ausland erteilter Fahrlehrerschein berechtigt nicht zur Ausbildung von Fahrschülern in Deutschland, sondern muss zunächst in eine deutsche Fahrlehrerlaubnis umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren deutschen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) und beantragen dort diese Umschreibung. Die Behörde wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen mitteilen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer deutschen Fahrlehrerlaubnis möglich ist.