Thema: Fahrerlaubnisprüfung


Wie viel Fehlerpunkte sind zulässig, wenn die Theorieprüfung der Klassen A und B in einem Termin abgelegt wird? (0030)

Frage: Ich mache im Moment die Führerscheine der Klassen A+B. Die Theorieprüfung findet für beide Klassen gleichzeitig statt. Ich möchte wissen, wie viel Fehlerpunkt man haben darf, da ich mal gehört habe, es wären 12.
Eine andere Quelle nannte 9 Punkte.

Antwort: Mit 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden, mit 11 oder mehr Punkten ist man durchgefallen.

Ausnahme: Werden jedoch zwei mit 5 Punkten bewertete Fragen falsch beantwortet, z. B. 2 Vorfahrtfragen, ist die Prüfung nicht bestanden, auch wenn alle anderen Fragen richtig beantwortet wurden.

Im fraglichen Fall (Klassen A + B) sind zu beantworten:

  • 20 Fragen aus dem Grundstoff,
  • 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse B und
  • 10 Fragen aus dem Zusatzstoff Klasse A.

Grundstoff und Zusatzstoff werden - jeweils nach Klassen getrennt - gemeinsam bewertet.

Beispiel: Bewerber macht

  • 5 Fehlerpunkte im Grundstoff,
  • 3 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse B und
  • 6 Fehlerpunkte im Zusatzstoff Klasse A.

Grundstoff + Zusatzstoff Klasse B
= 8 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse B ist bestanden, die praktische Prüfung Klasse B darf abgelegt werden.

Grundstoff + Zusatzstoff Klasse A
= 11 Fehlerpunkte > Prüfung Klasse A ist nicht bestanden.

Bei der Wiederholungsprüfung für Klasse A sind nur 10 Fragen aus dem Grundstoff und wiederum 10 aus dem Zusatzstoff Klasse A zu beantworten. Die Prüfung ist bei maximal 6 Fehlerpunkten bestanden


Welche Gebühren fallen für Wiederholungsprüfungen an? (0024)

Fragen:

A: Darf die Fahrschule, wenn jemand die theoretische Prüfung ein- oder zweimal wiederholen muss, jedes Mal erneut das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung in Rechnung stellen?

B: Erhöht sich die TÜV-Gebühr bei der zweiten und dritten Prüfung?

Antworten

zu A.: Weil der Organisations- und Verwaltungsaufwand der Fahrschule bei jeder Prüfung derselbe ist, darf das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung jedes Mal verlangt werden. Das Entgelt für die Vorstellung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags mit der Fahrschule.

zu B.: Bei Wiederholungsprüfungen ist die TÜV-Gebühr die gleiche wie bei der Erstprüfung. Die TÜV-Gebühr ist eine amtliche, vom Staat festgesetzte Gebühr.


Zusätzliche Pflichtstunden nach nicht bestandener Prüfung? (0013)

Frage: Gibt es bei nichtbestandener (erster) praktischer Fahrprüfung für PKW eine Pflichtanzahl zusätzlicher Fahrstunden oder reicht die Wartezeit von 2 Wochen für eine Neuanmeldung aus?

Antwort: Der Gesetzgeber hat keine Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung festgelegt. Er geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen Fahrpause sein Glück neu probiert.

In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu beenden und den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der Bewerber alle Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung weist darauf hin, dass zumindest das Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine Nacharbeit notwendig ist.


Theoretische Führerscheinprüfung 3-mal nicht bestanden - Wiederholung möglich? (0006)

Frage: Ich hätte gerne eine Auskunft über nicht bestandene Theorie-Prüfung bezugnehmend auf den Führerschein.
Was passiert, wenn man 3-mal diese Prüfung nicht bestanden hat? Kann man diese ohne weiteres wiederholen?

Antwort: In § 18 Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass ein Bewerber nach einer nicht bestandener Prüfung im Regelfall mindestens zwei Wochen warten muss, bevor er zur Wiederholungsprüfung zugelassen wird. Innerhalb der Laufzeit des behördlichen Prüfauftrags kann die Prüfung – sofern die ausbildende Fahrschule jeweils erneut die so genannte Prüfungsreife bestätigt - beliebig oft wiederholt werden. Nach einem nachgewiesenen Täuschungs- oder Betrugsversuch beträgt die Wartezeit allerdings mindestens sechs Wochen.


Weitere Informationen zur Fahrerlaubnisprüfung finden Sie auf unserer Internetseite hier ...