Thema: Punkte / Führerscheinentzug


Wie komme ich nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder an meinen Führerschein? (0048)

Frage: Im Jahre 2001 habe ich meinen Führerschein der Klasse 3 durch Alkohol verloren. Außerdem durfte ich ein Jahr lang keine Fahrerlaubnis erwerben.
Was muss ich unternehmen, damit ich meinen alten Führerschein zurück bekomme?
Muss ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen?

Antwort: Mit dem Entzug im Jahr 2001 ist Ihre alte Fahrerlaubnis endgültig und unwiderruflich erloschen.
Sie haben aber die Möglichkeit, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eine Neuerteilung zu beantragen.

Welche Klassen Sie im Rahmen der Neuerteilung bekommen können und ob dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, können Ihnen ausschließlich die zuständigen Sachbearbeiter der Führerscheinstelle sagen.


Wann werden Punkte getilgt? (0043)

Frage: Gegen mich erging am 08.05.2013 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, ich erhielt damals einen Punkt. Wenn ich mir in der Zwischenzeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen, müssten diese Punkte ja nach zwei Jahren getilgt sein.

Was passiert aber wenn ich in der Zeit in der ich Punkte habe, eine weitere Ordnungswidrigkeit begehe?

Antwort: Seit der Reform des Punktsystems, die am 01. Mai 2015 in Kraft getreten ist, gelten völlig neue Regelungen:

  • Punkte aus Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten werden, wenn kein Fahrverbot erlassen wurde,  2 Jahre und 6 Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides gelöscht
  • Wurde ein Fahrverbot erlassen oder handelt es sich um eine Straftat, beträgt die Tilgungsfrist der Punkte 5 Jahre

Neu ist dabei aber, dass sich die Tilgungsfrist von Punkten nicht mehr durch später hinzugekommene Punkte verändert. Ihr Punkt vom 08.05.2013 wird am 08.11.2015 getilgt. auch wenn später weitere Punkte hinzukommen sollten.