15.04.2011
(1070) Was verdient mein Kollege?
(jlp). Ein Arbeitnehmer darf dem Arbeitskollegen mitteilen, wie hoch die Vergütung ist, die er von seinem Arbeitgeber erhält. Eine anderslautende Verschwiegenheitsklausel ist unwirksam.
Landesarbeitsgericht Meck.-Vorp., Az.: 2 Sa 237/09