15.12.2014

(2276) Kündigung mit Hindernissen

(jlp). Die bei einem Internet-Vertragsabschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel ,,Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist mit eigenhändiger Unterschrift und unter Nennung der zur Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse per Post an X-GmbH zu richten", ist unwirksam und rechtswidrig. Denn Verbraucher, die einen Vertrag über das Internet abschließen und abwickeln, müssen diesen Vertrag auch auf demselben Weg, das heißt über das Internet, wieder kündigen können.

Landgericht Berlin, AZ: 16 O 500/13