(2652) Entgeltabrechnung im Mitarbeiterpostfach zulässig?
Der Fall Gemäß § 108 Abs.1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Eine Arbeitgeberin stellte einer Arbeitnehmerin auf Grundlage einer Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs die Entgeltabrechnung in deren digitalem Mitarbeiterpostfach bereit. Dagegen klagte die Betroffene, weil sie mangels eines Endgerätes keinen Zugriff auf das Mitarbeiterpostfach hat, und verlangte, ihr die Entgeltabrechnung in Papierform zu übersenden.
Entscheidungen In erster Instanz gab ihr das Landesarbeitsgericht Recht. In zweiter Instanz hob das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidung des LAG auf, und zwar mit der Begründung, dass das Einstellen einer Entgeltabrechnung in ein digitales Mitarbeiterpostfach grundsätzlich die für die Erteilung der Entgeltabrechnung vorgesehene Textform wahrt. Zugleich machte das BAG aber deutlich, dass der Arbeitgeber den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung tragen muss.
Quelle: BAG-Pressemitteilung Nr. 3/25 (BAG Az.: 48/24);
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