(2655) Statt Laptop nur Mehl im Paket
Der Fall Ein Münchener verkaufte sein Apple MacBook Pro für 2.924,21 € an einen Online-Gebrauchtwarenhändler und verschickte es in der Originalverpackung versichert und mit nachverfolgbarer Sendungsnummer durch DHL.
Beim Käufer kamen aber nur drei Tüten Mehl an. Der Münchener verlangte daher vom Paketdienstleister Schadenersatz in Höhe des Wertes des Laptops sowie Ersatz der Transportkosten. DHL verweigerte jedoch die Zahlung und bestritt pauschal, dass sich in dem Paket ein Laptop befunden habe. Der Münchener erhob deshalb Klage vor dem Amtsgericht München auf Zahlung von 2.977,41 € und Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Das Urteil Das Amtsgericht München gab dem Kläger mit Urteil vom 26.09.2024 recht und verurteilte den Paketdienstleister antragsgemäß. Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Klägers und des Zeugen sprachen laut Gericht die vorgelegten Fotos, auf welchen sich jeweils die oben genannte Sendungsnummer befindet.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quellen: Amtsgericht München; urteile.news.de, Berlin 01.07.2025;
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