(2659) Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin fällt aus
Der Fall Auf Initiative der Bezirksverordnetenversammlung beschloss das Bezirksamt Mitte in Berlin, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 4. Mai 2021 im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht. Hiergegen erhoben mehrere Anwohner der Mohrenstraße jeweils Klage. Eine dieser Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 6. Juli 2023 ab, da die Umbenennung rechtmäßig gewesen sei; die anderen Klagen wurden im Einverständnis aller Beteiligten ruhend gestellt. Das Urteil ist seit dem 8. Juli 2025 rechtskräftig, nachdem das Rechtsmittel des Klägers vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg keinen Erfolg hatte. Das Bezirksamt kündigte daraufhin die Umbenennung der Straße für Samstag, den 23. August 2025, an. Zu diesem Zweck ordnete es am 18. Juli 2025 die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung an. Dagegen hat ein Anwohner, dessen Klage ruhend gestellt war, einen Eilantrag gestellt. Er machte geltend, dass die Umbenennung nicht stattfinden dürfe, bevor über seine Klage entschieden sei.
Die Entscheidung Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und entschied, dass die Umbenennung vorerst nicht stattfinden darf, weil keine Dringlichkeit dafür bestehe.
Quellen: Verwaltungsgericht Berlin,
Beschluss vom 21.08.2025; urteile.news.de – Berlin; Textbearbeitung GLH
Anmerkung der Redaktion: Damit ist die Umbenennung nicht vom Tisch. Den Protest der Anwohner kann man nachfühlen, weil Straßenumbenennungen immer auch Beschwernisse und Kosten für die Anwohner mit sich bringen. Solche Umbenennungen sind im Übrigen keine glaubwürdigen Bekundungen von Reue für die unseligen Kolonialisierungen des Deutschen Reiches im letzten und vorletzten Jahrhundert. Werden wir, weil Reichsgründer Bismarck nicht mehr in die von Minderheiten ideologisierte Vorstellung über den Umgang mit unserer politischen Geschichte passt, bald bundesweit die nach ihm benannten Plätze und Straßen umtaufen?