(2667) Motorradfahrverbot auf Kreisstraße 74
Vorgeschichte Ein bestimmter Streckenabschnitt der Kreisstraße 74 bei Rinteln erhielt von der dortigen Motorradszene den Namen Unabhängigkeitsstraße, weil Motorradfahrer die Strecke für ihre Freiheit und wegen des Fahrgefühls sehr schätzen.
Der Fall Ein Motorradfahrer war bereits in den Jahren 2018 und 2020 gegen das Verbot gerichtlich vorgegangen. Damals hatten sein Eilantrag und eine Klage Erfolg. Die 7. Kammer hatte seinerzeit festgestellt, dass zwar die Voraussetzungen des Verbots vorlagen, die Stadt Rinteln ihr Ermessen bei der Umsetzung aber fehlerhaft ausgeübt hatte.
Bewertung der Unfalllage und Ermessen der Stadt Mit Beschluss vom 20. November 2025 bestätigt die Kammer nunmehr, dass die Voraussetzungen für ein Verbot auch weiterhin vorliegen. Strecken könnten schon dann als „unsicher“ für Motorradfahrer eingeordnet werden, wenn dort innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Motorradunfälle passiert seien. Vorliegend hatten sich nach der erneuten Streckenöffnung allein in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt 23 Unfälle unter Beteiligung von Krafträdern ereignet. Ermessensfehler seien nicht (mehr) ersichtlich. Die Stadt Rinteln habe Mopeds von dem Verbot ausgenommen und das Verbot zudem auf die Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr beschränkt, in der die weit überwiegende Anzahl der Unfälle stattgefunden habe. Im Hinblick auf die erfolgte weitere Aufklärung der Sachlage durch die Stadt Rinteln sei nicht ersichtlich, dass der qualifizierten Gefahrenlage auch mit einem milderen Mittel als dem Fahrverbot für Krafträder begegnet werden könne.
Quellen: Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.11.2025;
ra-online (pm/mw); © urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2025; Textbearbeitung: GLH