15.03.2026
(2674) Streupflicht im Winter
Ein Kläger kam auf dem privaten Zugangsweg zum Haus der Beklagten zu Fall. Er begehrte Schadenersatz. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Dagegen zog der Kläger vor das Oberlandesgericht Naumburg. Das OLG entschied, der Kläger habe keinen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Absatz 1 BGB. Weil, wie geschehen, auf dem Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück nur in einer Durchgangsbreite zu streuen sei, die für die Begehung durch eine Person ausreicht.
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.05.201
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013; Textbearbeitung GLH