28.02.2024Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Cannabis-Legalisierung: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Berlin, 28. Februar 2024

 

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Nach dem am Freitag, 23. Februar, mehrheitlich angenommen Gesetz der Ampel-Koalition soll der Besitz und Anbau der Droge zum1. April 2024 für Volljährige mit Vorgaben legal werden. Dabei wurde auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges abgestimmt.

 

Für die BVF steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren.Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.

 

Die BVF begrüßt daher den Plan der Bundesregierung, Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln. Darüber hinaus braucht es ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger:innen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung.

Wir fordern auch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.

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  • Nachdem die Fahrschulen in jüngster Zeit mit den Themen „Führerscheinkosten" und "Nichtbestehens-Quoten“ sehr stark in den Fokus von Presse und Politik geraten waren, ist es sehr erfreulich, dass nun die überregionale Presse aufgrund der Rede des Vorsitzenden in Pforzheim dieses Thema unter Bezug auf die Sichtweise der Fahrlehrerschaft erneut aufgegriffen hat. Untenstehend finden Sie die Links zu den uns bisher bekannt gewordenen Presse-Veröffentlichungen zur Pforzheimer Rede von Jochen Klima:

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