30.08.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2023, Seite 446

UPDATE: Werden Elektrokleinstfahrzeuge zur Plage? / Glauben an Rechtsstaat verloren

Werden Elektrokleinstfahrzeuge zur Plage?

Immer häufiger klagen Bewohner über unsachgemäß auf Gehwegen abgestellte E-Scooter, die bei Dunkelheit vor allem für Fußgänger eine Gefahr bilden. Auch Autofahrer sind nicht erfreut, wenn sie erst mal einen E-Scooter beiseite räumen müssen, bevor sie ihre Einfahrt befahren können. Selbst auf Feldwegen trifft man auf verlassene E-Scooter. Man sieht sie auch an Engstellen, auf Radwegen, behindernd vor Hauseingängen und Parkbuchten, die eigentlich für Pkw gedacht sind, ja sogar auf Zebrastreifen werden sie hinterlassen. Die manchmal minderjährigen Benutzer dieser Fahrzeuge, aber nicht nur die, lassen sie oft stehen, wo es für sie gerade bequem ist. Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) vom 6. Juni 2019 enthält keine Regelungen über das Abstellen (Parken) dieser motorisierten Fahrzeuge. Hier hat sich eine rechtliche Grauzone gebildet, die Schlamperei und Fahrlässigkeit fördert. Eine den Paragrafen 12 StVO ergänzende Vorschrift könnte den Behörden helfen, gegen das leichtfertige Abstellen von Scootern wirksamer anzugehen.

 

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) sind Scooter auch in puncto Unfall nicht harmlos. Ihr Anteil am Unfallgeschehen nimmt zu. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 49 % mehr als im Jahr zuvor (5.535 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 11 Menschen ums Leben; 2021 waren es noch 5 Todesopfer. 1.234 Menschen wurden 2022 schwer verletzt und 7.651 leicht. Mehr als 80 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gab es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2.312) und Bayern (1.119), die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42). Verunglückte E-Scooter-Fahrende gibt es in allen Altersgruppen, die meisten sind jedoch eher jünger: Im Jahr 2022 waren 80,7 % von ihnen jünger als 45 Jahre, 40,2 % waren jünger als 25 Jahre. GLH/DESTATIS

 

Glauben an Rechtsstaat verloren

In einem Strafverfahren des Landgerichts Stuttgart wurde am 14. Juli 2023 ein höherer Beamter vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer ihm untergeordneten Kollegin mangels Beweises freigesprochen. Einen Tag danach titelte die Stuttgarter Zeitung: „Beim Freispruch rumort es im Gerichtssaal.“ Ein ehemaliger Beamter rief die Redaktion der Stuttgarter Zeitung an und drückte seine Empörung über das Urteil so aus: „Ich habe heute endgültig meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren.“ Es ist nicht selten, dass Gerichtsurteile bei Sympathisanten der Klagenden Entrüstung hervorrufen. Sexuelle Nötigung ist ein schwerer Vorwurf, der nach § 177 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

 

Gleich nach Bekanntwerden des Falls im November 2021 wurde darüber fortlaufend in den öffentlichen Medien berichtet, kommentiert und gemutmaßt, ganz zu schweigen von den sog. Sozialen Medien. Der Angeklagte kam dabei nicht immer gut weg. Es ist anzunehmen, dass sich dadurch in bestimmten Kreisen die Meinung gebildet hatte, der Angeklagte sei schlichtweg schuldig.

 

Das soll hier aber nicht näher erörtert werden. Es geht vielmehr darum, dass ein ehemaliger Beamter seinen Glauben an den Rechtsstaat aufgibt, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Staatsanwaltschaft schon am Tag des Urteils ankündigte, sie werde Revision einlegen. Diese Haltung lässt auf eine glatte Sechs in Staatsbürgerkunde schließen. Wer weiß, vielleicht bezieht der Ehemalige sogar ein monatliches Ruhegehalt von dem Staat, an den er endgültig nicht mehr glaubt. Wo der wohl politisch steht? GLH


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