30.09.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September 2023, Seite 496

Geschäftsbereichsplan: Zuständigkeiten im Vorstand

Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Regelung die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder in einigen Punkten neu festgelegt.

 

Erster Vorsitzender

Kollege Jochen Klima ist neben der Führung des Verbandes u. a. auch für die Beratung der Mitglieder zum Steuerrecht, zu Rechtsformen und Kooperationen, für die FahrSchulPraxis, die Öffentlichkeitsarbeit und die Fortbildung verantwortlich.

 

Zweiter Vorsitzender

Kollege Ralf Nicolai, Fahrlehrer und Volljurist, leitet die Rechtsabteilung des Verbandes. Damit ist er neben anderen rechtlichen Aufgaben für alle Fragen des Wettbewerbsrechts, für Gutachten, für das Thema Datenschutz sowie für die Entwicklung und Aktualisierung von Informationsmaterial des Verbandes (Flyer, Homepage etc.) zuständig.

 

Dritte Vorsitzende

Kollegin Jenny Spazier übernimmt die Betreuung der Mitglieder, des Beirats und seiner Referenten sowie der Kreisvereine. Außerdem ist sie für Beantwortung von Fachfragen, für Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und für die Social-Media-Auftritte des Verbandes verantwortlich.

 

Geschäftsbereichsplan für den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ab 1. September 2023

GB I - Erster Vorsitzender

1. Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Absatz 7 der Satzung / Allgemeine Planung

2. Koordination der Mitgliederbetreuung

3. Leitung der Beiratssitzungen

4. Berufspolitische Grundsatzfragen

5. Vertretung des Verbandes gegenüber

a) Landtag, Abgeordneten, politischen Parteien,
b) Landesregierung,
c) Regierungspräsidien,
d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden,
e) Technische Prüfstelle (TÜV),
f) Treuhandverein

6. Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF)

7. Redaktion FahrSchulPraxis

8. Beratung der Mitglieder zum Steuerrecht, zu Rechtsformen für Fahrschulen und Kooperationen

9. Fahrlehrerausbildung / Fortbildung / Weiterbildung

10. Berufskraftfahrerqualifikation

11. Aufbauseminare, Fahreignungsseminare u. sonstige Nachschulungsmodelle für Kraftfahrende

12. Fragen zur Fahrschulüberwachung

13. Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen

14. Öffentlichkeitsarbeit

15. Industrie- und Firmenkontakte

16. Schlichtungsstelle

 

GB II - Zweiter Vorsitzender

1. Ständige Mitwirkung bei Nrn. 1 bis 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung

2. Leitung der Rechtsabteilung / Allgemeine Rechtsfragen / Arbeitsrecht und Sozialrecht

3. Wettbewerbsrecht und Marketing

4. Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband

5. Gutachten

6. Administrative und kaufmännische Führung von Fahrschulen

7. Entwicklung und Aktualisierung von Informationen und Verlautbarungen des Verbandes, Internet und internes InternetForum

8. Datenschutz

 

GB III - Dritte Vorsitzende

1. Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und satzungsmäßigen Möglichkeiten

2. Bearbeitung von Anfragen zum Fahrlehrerrecht, Straßenverkehrsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten

3. Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen

4. Kontakte mit dem Angestelltenvertreter

5. Betreuung der angestellten Fahrlehrer/-innen

6. Betreuung der Kreisvereine und des Beirates

7. Allgemeine Organisationsfragen für die Ausschüsse und Referenten des Beirates

8. Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung

9. MOBIL FÜR MORGEN, Social-Media-Auftritte des Verbandes

10. GIB ACHT im Verkehr

11. Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen


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