30.09.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September 2023, Seite 502

Fahrschulüberwachung gemäß § 51 FahrlG: Angehobene Stundensätze seit 01.08.2023

Der in Baden-Württemberg für die Überwachung der Fahrschulen zuständige Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. hat den Fahrlehrerverbänden mitgeteilt, dass die Gebühren für die Überwachung der Fahrschulen und der BKF-Ausbildungsstätten zum 1. August 2023 aufgrund der derzeitigen Kostenentwicklung angehoben wurden.

 

Im Fahrlehrergesetz (§ 51) ist geregelt, dass die zuständigen Erlaubnisbehörden die Fahrschulen alle zwei Jahre vor Ort überprüfen müssen. Eine ähnliche Regelung findet man im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (§ 11) für alle staatlich anerkannten BKF-Ausbildungsstätten. Mit den Überwachungen hat das baden-württembergische Verkehrsministerium den Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. beliehen.

 

Mitteilung über die Erhöhung der Stundensätze zum 1. August 2023

Der neue Geschäftsführer des Treuhandvereins, Bernhard Rauleder, hat den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. am 12.07.2023 per E-Mail wie folgt informiert:

 

„Anrede,
 

gemäß der Beschlussfassung während der Sitzung [des Verwaltungsrats] am 12. Mai 2023 im Verkehrsministerium in Stuttgart möchten wir Sie darüber informieren, dass die Stundensätze für die Überwachung ab dem 1. August 2023 angehoben werden. Die neuen Sätze ab dem 01.08.2023 lauten wie folgt:


Überwachungen nach § 51 FahrlG
(Beträge sind netto): 104,00 Euro


Überwachungen nach § 11 BKrFQG
(Beträge sind netto): 77,00 Euro


Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren. Das Ministerium sowie die Behörden verfügen über die entsprechenden Kalkulationsgrundlagen für die Erhöhung, und der Treuhandverein hat schriftlich Stellung bezogen, um die Notwendigkeit dieser Erhöhung zu erläutern. Die Preise sind bis Ende 2028 festgelegt.“

 

Anmerkung: Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg hat dieser Erhöhung im Verwaltungsrat des THV nicht zugestimmt. Allerdings war die Erhöhung aufgrund der massiv angestiegenen Kosten leider nicht zu verhindern.

Dem Verwaltungsrat gehören folgende Institutionen, jeweils mit Sitz und Stimme, an:
Verkehrsministerium Baden-Württemberg, ADAC, Landesverkehrswacht Baden-Württemberg, TÜV SÜD, DEKRA, Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V., BDFU und IdF.

Jochen Klima


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