30.04.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April 2023, Seite 219

Geplante Änderung der Führerscheinrichtlinie: Erster Entwurf liegt vor

Im Editorial sowie in einem Beitrag auf Seite 146 der FahrSchulPraxis März 2023 berichteten wir über eine geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie. Ein Entwurf dazu mit konkreteren Informationen wurde am 1. März 2023 veröffentlicht. Das Papier wurde an unsere Mitglieder per Newsletter versandt.

 

Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen vor. Hier ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte:

  • Entgegen der zahlreichen im Vorfeld veröffentlichten Pressemitteilungen soll die zulässige Gesamtmasse (zGM) für Fahrzeuge der Klasse B weiterhin auf 3.500 kg begrenzt bleiben.
    – Eine Ausnahme sieht die EU lediglich für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4.250 kg zGM und nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse B vor.
  • BF17 und B196 sollen künftig EU-weit zum Führen der entsprechenden Kraftfahrzeuge berechtigen.
  • Es soll europaweit eine zweijährige Probezeit für alle Fahranfänger eingeführt werden.
  • Klasse C soll künftig schon mit 17 Jahren erworben werden können.
    – Ergänzend soll auch für Inhaber der Klasse C das Begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF17) eingeführt werden.
  • Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, den Führerschein, neben dem Land, indem sie ihren Wohnsitz haben, auch in dem Staat zu erwerben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat soll – zur Eindämmung des Führerschein-Tourismus – künftig gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten greifen.
     

Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen

Die Änderungen der Richtlinie werden voraussichtlich noch nicht im Jahr 2023 im Amtsblatt der EU stehen. Eine Änderung der EU-Richtlinie hat nicht automatisch eine Änderung des nationalen Rechts zur Folge. Dafür wird den Mitgliedsstaaten im Regelfall eine Übergangszeit von ein bis zwei Jahren eingeräumt.

Ob alle angedachten Änderungen Bestand haben und wie und wann sie schließlich in die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung einfließen werden, ist momentan nicht absehbar.

Wir informieren Sie zeitnah, sobald uns neue Informationen dazu vorliegen.

Jochen Klima


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