30.01.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar 2023, Seite 32

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Online-Unterricht vorläufig nicht mehr zulässig

Mit Schreiben vom 14.12.2022 informierte Ministerialdirektor Berthold Frieß, Amtsleiter des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, dass die Ausnahmegenehmigung für die Erteilung von Online-Theorieunterricht aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden konnte. Somit müssen vorläufig auch in Baden-Württemberg alle Fahrschulen ausnahmslos Präsenzunterricht abhalten.

 

Frieß führte weiter aus, das Verkehrsministerium wäre bereit gewesen, die seit Dezember 2020 gültige Ausnahmegenehmigung zu verlängern. Dies sei jedoch aufgrund der seit 1. Juni 2022 geltenden Fassung des § 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung rechtlich nicht mehr möglich. Dort heißt es:

 

Der theoretische Unterricht setzt die Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörden auch digital stattfinden.

 

Da aber derzeit der Präsenzunterricht keinen pandemiebedingten Einschränkungen unterliege, dürfe vorläufig kein Online-Unterricht stattfinden.

 

Zukunft des Theorieunterrichts

Derzeit seien Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe mit einer Reform der FahrschAusbO befasst, so Frieß. Ziel dabei sei die Umsetzung des Passus‘ aus dem Koalitionsvertrag der Ampel, wonach mehr digitale Elemente im Führerscheinunterricht ermöglicht werden sollen. Das BMDV beabsichtige, bereits in der kommenden Verkehrsministerkonferenz im März 2023 die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vorzustellen. Anschließend werde es an die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen gehen. Baden-Württemberg werde sich dabei für eine zügige Umsetzung einsetzen.

 

Was bedeutet das konkret?

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch künftig, sobald die derzeit laufenden Reformarbeiten zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung abgeschlossen sind,

  • Fahrschulen den kompletten theoretischen Unterricht als Präsenzunterricht anbieten dürfen und
  • voraussichtlich auch wieder Online-Unterricht möglich sein wird.

Dem Vernehmen nach ist momentan noch offen, ob künftig

  • jede Fahrschule frei entscheiden darf, in welcher Form sie den Theorieunterricht abhalten möchte
  • oder bestimmte Unterrichtsteile (z.B. affektive Lerninhalte) ausschließlich und zwingend als Präsenzunterricht durchgeführt werden müssen und die übrigen Lektionen wahlweise online oder in Präsenz angeboten werden dürfen.

Wir werden unsere Verbandsmitglieder informieren, sobald uns hierzu belastbare Erkenntnisse vorliegen.

Jochen Klima


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