30.01.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar 2024, Seite 14

Ausblick auf 2024: Neuerungen in der Pipeline

Das Jahr 2024 bringt mehrere rechtliche Neuerungen. Hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – ein kleiner Überblick zum Wesentlichen.

 

Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Referentenentwurf und Rechtsetzungsverfahren im Jahr 2024

 

Im kommenden Jahr wird vor allem die Reform der in die Jahre gekommenen Fahrschüler-Ausbildungsordnung im Mittelpunkt stehen. In Kürze ist ein Referentenentwurf auf der Basis des BASt-Gutachtens OFSA II und des vom BMDV hierzu veröffentlichten Eckpunktepapiers zu erwarten. Bei der anschließenden Verbändeanhörung können neben zahlreichen anderen Institutionen auch die Fahrlehrerverbände ihre Vorstellungen einbringen. Das Rechtsetzungsverfahren soll im Lauf des Jahres 2024 abgeschlossen werden, sodass 2025 mit der Umsetzung begonnen werden kann.

 

Verkehrswahrnehmung, Gefahrenvermeidung, Digitalisierung

 

Bianca Bredow, Diplom-Psychologin am Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK e.V.) und Mitglied des Präsidiums der Deutschen Fahrlehrer-Akademie (DFA), erläuterte im November 2023 als Referentin beim Dialog 2 des 9. Deutschen Fahrlehrerkongresses in Berlin ausführlich einige wesentliche Punkte:

  • Um die höhere Unfallgefahr von Fahranfängern maßgeblich zu reduzieren, sollen u. a. die Themen Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung im Theorieunterricht deutlich aufgewertet werden.
  • Die Digitalisierung des theoretischen Unterrichts in der Fahrschule soll vor allem in Form von Blended-Learning-Elementen stattfinden – also einer Kombination aus Präsenzunterricht und asynchronem E-Learning.
  • Digitale Medien sollen, das wurde sehr deutlich, dabei den Präsenzunterricht nicht ersetzen, sondern bestmöglich ergänzen.

Praktische Ausbildung

 

Die Ausbildungsordnung muss „Alternative Antriebe“ und „Fahrerassistenzsysteme“ stärker einbeziehen. Spannend dürfte auch die Frage werden, ob Fahrübungen am Simulator rechtlich als Bestandteil der praktischen Ausbildung anerkannt werden.

 

Regionalversammlungen – Der Verband kommt zu den Mitgliedern

 

Bei der Einführung in die vermutlich sehr umfangreichen Vorgaben des neuen Regelwerks wird der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seine Mitglieder nach Kräften unterstützen. Wenn größere Rechtsänderungen anstehen, ist es schon immer gute Tradition, Regionalversammlungen einzuberufen, um die Mitglieder kompetent und umfassend zu informieren. Die Planungen hierfür sind bereits angelaufen.

 

Eignungsnachweise gemäß § 11 FahrlG

Fahrlehrerlaubnis erteilt im Jahr 2018

 

Gemäß § 11 FahrlG muss jede/-r Inhaber/-in einer Fahrlehrerlaubnis alle 5 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Nachweise über die körperliche Eignung vorlegen. Diese Verpflichtung betrifft im Jahr 2024 alle Kolleginnen und Kollegen, deren Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2018 erteilt wurde. Sie müssen spätestens am 31.12.2024 der Behörde augenärztliche und hausärztliche Zeugnisse gemäß Anlage 6 FeV vorlegen. Der Nachweis kann alternativ durch einen am Stichtag 31.12.2024 gültigen, innerhalb der letzten 5 Jahre verlängerten Führerschein einer C- oder D-Klasse geführt werden.

 

FAS bei Neufahrzeugen

Ab 07.07.2024 müssen alle in der EU in den Verkehr kommenden Neufahrzeuge mit weiteren Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein.

  • Ereignisbezogene Datenspeicherung (Black Box)
    Die sogenannte Black Box erfasst bei einem Unfall anonymisierte Fahrdaten in einem Speicher und macht sie für eine spätere Auswertung verfügbar.
  • Notbremsassistent
    Dieses FAS soll vor dem Fahrzeug befindliche statische Objekte und sich bewegende Fahrzeuge erkennen und im Bedarfsfall das Fahrzeug selbstständig abbremsen. Außerdem wird der Fahrer bei einer von ihm eingeleiteten Notbremsung unterstützt.
  • Notbremslicht
    Das Notbremslicht zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinklichts an.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
    Künftig sind auch Systeme, die den Fahrer bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit warnen, vorgeschrieben. Die Systeme überwachen den körperlichen Zustand indirekt – z. B. durch die Erkennung von Fahr- oder Lenkmustern, die auf Müdigkeit und Aufmerksamkeitsdefizite hindeuten.
  • Rückfahrassistent
    Das FAS hat die Aufgabe, den Fahrer beim Rückwärtsfahren über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte zu informieren.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    Dieser warnt den Fahrer mittels akustischer oder optischer Signale, wenn er Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet. Diese Funktion darf abschaltbar sein, sodass der Fahrer sie übersteuern kann.
  • Schnittstellen für den Einbau von alkoholsensiblen Wegfahrsperren
    Last, but not least, müssen die Hersteller in den Fahrzeugen standardisierte Schnittstellen für den nachträglichen Einbau eines Atemalkoholgerätes einrichten (kurz Alkolock). Mit diesem Gerät soll in naher Zukunft, sofern eine dafür erforderliche Rechtsvorschrift erlassen wurde, das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindert werden.

Weitere Änderungen

CO2-Steuer auf Kraftstoffe

 

Die CO2-Steuer auf Kraftstoffe wird 2024 weiter steigen. Die Bundesregierung hat – ganz aktuell – im Dezember 2023 beschlossen, den geltenden Festpreis für die CO2-Emissionen von 30 Euro, nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro Tonne anzuheben. Laut den Berechnungen des ADAC dürfte damit der Preis für einen Liter Benzin um ca. 1,4 Cent und für Diesel um etwa 1,6 Cent steigen.

 

Bußgeldabkommen mit der Schweiz

 

Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz in Deutschland die entsprechenden Bußgelder bezahlen zu müssen. Beträge von mindestens 80 CHF oder 70 Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze. Die Schweiz hat bekanntlich ein deutlich höheres Bußgeldniveau als Deutschland. Mit Deutschland wurde deshalb vertraglich vereinbart, dass ab dem Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Bußgelder von 2.000 Euro die Verhältnismäßigkeit der Vollstreckung in Deutschland geprüft werden soll.

 

Förderung von Elektrofahrzeugen durch das BAFA

 

Die Förderung des Kaufs von E-Fahrzeugen durch den Umweltbonus wurde von der Bundesregierung im Dezember 2023 beendet. Es können keine neuen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind von deren Einstellung nicht betroffen und werden ausbezahlt.

 

Führerscheinumtausch

 

Die Umtauschpflicht grauer und rosaroter Papierführerscheine in einen EU-Scheckkartenführerschein geht weiter: Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19.01.2024 ihren Führerschein in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen.

 

Was 2024 nicht kommt

Keine Reform des Systems „Fahrerlaubnis auf Probe“

 

In den derzeit laufenden Reformvorhaben zur EU-Führerscheinrichtlinie ist die Einführung eines europaweit harmonisierten Maßnahmensystems für Fahranfänger vorgesehen. Deshalb hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) dem Bund vorgeschlagen, vorläufig von der weiteren Bearbeitung des national vorliegenden Konzeptes für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fahranfängern, namentlich der Fahrerlaubnis auf Probe, abzusehen.

 

Es bleibt bei TÜV und DEKRA

 

Die VMK hat den Bund aufgefordert, vor einer eventuellen Neustrukturierung der Fahrerlaubnisprüfung die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildung, die Prüfung und die Fortbildungspflicht der Fahrerlaubnisprüfer zu untersuchen. Für eine Zulassung weiterer Prüfstellen wäre außerdem eine Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) erforderlich. Aus derzeitiger Sicht der VMK sei jedoch eine Änderung oder eine Ausnahme von den diesbezüglichen Bestimmungen des KfSachvG nicht geeignet, um einem regional vorübergehend bestehenden Prüfungsengpass zu begegnen. Demzufolge steht die Aufhebung der Alleinbeauftragung von TÜV und DEKRA wohl nicht mehr auf der Agenda.

 

Jochen Klima

 


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