26.02.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar 2025, Seite 69

EDITORIAL: Die Antragsmisere - Warten, warten und nochmals warten

Liebe Leserinnen und Leser,

 

wer einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellt, erwartet, dass dieser zügig bearbeitet wird und zeitnah ein Prüfauftrag beim TÜV eingeht. So wär‘s richtig, aber inzwischen müssen Antragsteller Wartezeiten von vielen Wochen, manchmal sogar von mehreren Monaten ertragen. Ebenso lange Wartezeiten fallen an, wenn der Prüfauftrag geändert werden muss, weil er – nicht ganz selten – fehlerhaft ausgestellt wurde oder auch, weil er auf Wunsch des Bewerbers von der Klasse B auf die Klasse B197 geändert werden soll.

 

Und nochmals warten: Entgegen den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 22 Abs. 4) verschickt neuerdings eine beachtliche Anzahl von Behörden den Prüfauftrag ohne vorbereiteten Führerschein. Der Führerschein muss deshalb nach bestandener Prüfung bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Dazu muss bei den meisten Behörden ein Termin vereinbart werden. Und auch die Wartezeiten auf einen Abholtermin betragen bei vielen Behörden oft mehrere Wochen. Also dürfen die Bewerber, auch wenn sie dringend auf ihren Führerschein angewiesen sind, trotz bestandener Prüfung wochenlang nicht fahren. Bürgerfreundlich geht anders.

 

Schwierig dürfte sein – der Fachkräftemangel lässt grüßen –, die Bearbeitungsdauer bei den Ämtern zu verkürzen. Außerdem hat sich unser Verkehrsministerium bekanntlich darauf festgelegt, dem TÜV nicht zu erlauben, B197-Prüfungen zu fahren, auch wenn die Schlüsselzahl nicht im Prüfauftrag hinterlegt ist.

 

Aber das trostlose Warten auf die Aushändigung des Führerscheins könnte komplett wegfallen, wenn die Behörden den Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) gemäß § 22a FeV nutzen würden: Nach bestandener Prüfung händigt der Prüfer den VNF aus – und der frisch gebackene Autofahrer darf sofort losfahren. Erst anschließend wird ein korrekter Kartenführerschein bestellt und per Post zugeschickt. Wir appellieren deshalb dringend an alle Fahrerlaubnisbehörden im Land, die ausdrücklich in der FeV vorgesehene Vorgehensweise anzuwenden. Dieses Verfahren käme m. E. auch den Behörden zugute, weil die Abholtermine ersatzlos entfallen könnten. Last, but not least wäre die Nutzung des VNF deutlich nachhaltiger als die sinnlose Vernichtung Tausender bereits im Vorfeld gedruckter, aber falsch ausgestellter Führerscheine. Eine echte Win-win-Situation!

 

Es grüßt Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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