26.02.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar 2025, Seite 88

Digitale Kfz-Zulassung: Ohne Wartezeit in der Zulassungsstelle

Seit dem 1. September 2023 können in Deutschland Fahrzeuge digital zugelassen werden (i-Kfz). Ohne lästige Terminvereinbarungen oder Wartezeiten kann man Kraftfahrzeuge bei den Kfz-Zulassungsstellen bequem von zu Hause aus an-, um- und abmelden. Auch können Kennzeichen online beantragt werden. Das gilt z.B. für Wunsch-, Saison-, E- und Oldtimer-Kennzeichen.

 

Entscheidende Voraussetzung für die Teilnahme am i-Kfz-Verfahren ist der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Dazu muss zuvor eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) beantragt werden. Bei der Fahrlehrerversicherung VaG (FV) genügt ein Anruf bei der zuständigen Landesagentur (z. B. LA Baden-Württemberg, Tel.: 0711/839875-26) oder bei der Zentrale der FV in Stuttgart (Tel.: 0711/98889711). Von dort wird die eVB zeitnah – ganz nach Wunsch des Kunden – direkt mündlich am Telefon, per E-Mail, per SMS oder per Post übermittelt.

 

Sofort losfahren! 

Der große Vorteil der digitalen Zulassung ist, dass im Anschluss sofort losgefahren werden kann. Dazu müssen lediglich der digitale Zulassungsbescheid mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt sein. Sind bereits Kennzeichen vorhanden (Ummeldung oder Wiederzulassung), müssen diese am Fahrzeug angebracht sein. Bei einer Neuzulassung oder wenn ein neues Kennzeichen beantragt wurde, muss die entsprechende Reservierungsbestätigung der Zulassungsbehörde mitgeführt werden.

 

Bis zu 10 Tage ohne Zulassungs- und TÜV-Plakette 

Die erforderlichen Plaketten (Zulassung und HU) sowie alle weiteren Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I) kommen erst ein paar Tage später per Post. Dann müssen die Plaketten vom Halter oder einer von ihm beauftragten Person auf den Kennzeichen angebracht werden. Bis zum Erhalt dieser Unterlagen darf mit dem Fahrzeug bis zu 10 Tage – auch ohne Plaketten und amtliche Dokumente – am Straßenverkehr teilgenommen werden. Das ist der Grund, warum seit Einführung von i-Kfz ab und zu Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen zu sehen sind.

 

Auch für Großkunden möglich 

Auch juristische Personen wie Autohäuser und Versicherer können die digitale Zulassung nutzen. Sie haben die Möglichkeit, für sich und ihre Kunden Zulassungen bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet zu veranlassen. Diese Großkunden können dabei im Massenverfahren Anträge vollelektronisch abwickeln und sparen ebenfalls Zeit und Kosten. Realisiert wird das über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). 

 

Ist i-Kfz schon bei allen Zulassungsstellen möglich? 

Laut dem BMDV ist die internetbasierte Zulassung i-Kfz (Stand 30.12.2024) bereits bei 365 Zulassungsstellen (89%) in Deutschland möglich. Unter dem folgenden Link findet man eine entsprechende Übersicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html#1

 

Flächendeckung in Baden-Württemberg 

Erfreulich ist, dass gemäß diesem Portal bereits bei allen 44 Zulassungsstellen in unserem Bundesland die internetbasierte Zulassung angeboten wird. 

 

Weitere Fälle für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 

Der Vollständigkeit halber: Neben der oben beschriebenen internetbasierten Kfz-Zulassung gibt und gab es bereits lange vor der Einführung von i-Kfz weitere Beispiele, bei denen mit ungestempeltem Kennzeichen im Straßenverkehr gefahren werden darf. Das sind u.a.: 

  • Fahrt zur Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug im Rahmen einer Neuzulassung oder eines Halterwechsels anzumelden (eVB erforderlich), 
  • Fahrt zur Durchführung einer HU – auch vor dem Tag der Zulassung (eVB erforderlich), 
  • Rückfahrt von der Zulassungsstelle mit entstempeltem Kennzeichen (keine eVB erforderlich).

Jochen Klima

 


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