15.11.2014© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November 2014, Seite 640

Ausbildungstransparenz - Diagrammkarte schafft Durchblick

Wo stehe ich? Wie viele Fahrstunden brauche ich noch? Wann kann ich zur Prüfung? Wenn auf solche Fragen wachsweiche Antworten folgen, steigt der Fahrschüler frustriert aus dem Auto.

 

Ganz anders hingegen, wenn der Fahrlehrer den momentanen Ausbildungstand verständlich darlegt und eine einleuchtende Diagnose über den weiteren Verlauf abgibt. Im harten Wettbewerb der Fahrschulen hat die Nase vorn, wer darin firm ist. Für die praktische Ausbildung sind dabei die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) herausgegebenen Ausbildungsdiagrammkarten (s.o.) ein bewährtes Hilfsmittel.

Bei der Verbandsgeschäftsstelle in Korntal gehen immer wieder Beschwerden von Fahrschülern und Eltern ein: Frage man den Fahrlehrer nach dem Ausbildungsstand, bekomme man unpräzise oder ausweichende Antworten. Kunden ärgern sich aber, ja verlieren die Lust am Lernen, wenn ihr Fahrlehrer sie über den Ausbildungsstand im Unklaren lässt. 

 

Ausbildungstransparenz

Junge Menschen wollen wissen, wo es lang geht. Unsere offene Gesellschaft ermutigt sie, Fragen zu stellen. Und das ist gut so. Junge Leute wollen kein Wischiwaschi, sondern präzise Antworten. Sie wollen wissen, wo sie in ihrer Ausbildung stehen. Fragen wie „Wann findet meine erste Überland-/Autobahn-/ Nachtfahrt statt?“ oder „Wie weit ist es noch bis zur Prüfung?“ finden sie nicht nur berechtigt, sondern geradezu notwendig. 

 

Diagrammkarte hilft

Zeigen Kolleginnen und Kollegen ihren Schülern anhand eines gut strukturierten Ausbildungsdiagramms regelmäßig den Ausbildungsstand auf, stärkt dies das gegenseitige Vertrauen. Bei der Besprechung zeigt sich oft, dass sie sich realistisch einschätzen und ihre noch vorhandenen Schwächen erstaunlich gut kennen.

 

FahrschAusbO:
Ausbildungsplan und -dokumentation sind vorgeschrieben

Nach § 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind Fahrschulen verpflichtet, für den praktischen Unterricht einen gegliederten, systematisch aufgebauten Ausbildungsplan zu erstellen, der den in den Anlagen zur FahrschAusbO aufgeführten Inhalten entsprechen muss. Danach ist der Unterricht zu gestalten. Der Fahrlehrer ist darüber hinaus verpflichtet, den jeweiligen Ausbildungsstand zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sollen erkennen lassen, welche Inhalte mit welchem Erfolg behandelt wurden. Ob der Fahrlehrer dazu die Ausbildungsdiagrammkarte des Curricularen Leitfadens (siehe Abbildung) oder von ihm selbst erstellte Hilfsmittel verwendet, ist nicht gesetzlich geregelt und bleibt ihm somit selbst überlassen.

 

Diagrammkarte unterliegt nicht der Aufbewahrungspflicht!

Die oben erwähnten Aufzeichnungen müssen nach Abschluss der Ausbildung nicht aufbewahrt werden. Sie müssen aber bei der Fahrschulüberwachung für die aktuell in Ausbildung befindlichen Schüler vorgelegt werden können. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann nach Nr. 4b des baden-württembergischen Bußgeld- und Maßnahmenkatalogs Fahrlehrerrecht mit einem Bußgeld zwischen € 50 und € 1.000 geahndet werden.

 

Klare Dokumentation erleichtert Rechtsstreit

Sollte es wegen der Fahrausbildung zu einem Rechtsstreit kommen, trägt die Dokumentation der Ausbildung erheblich zur Wahrheitsfindung bei. Deshalb spricht einiges dafür, die Diagrammkarten auch noch einige Zeit nach dem Ende der Ausbildung aufzubewahren.

Eltern haben manchmal falsche Vorstellungen

Die Erziehungsberechtigten heutiger Fahrschüler sind in der Regel zwischen 40 und 50 Jahre alt und haben ihren Führerschein vor vielen Jahren erworben. Damals benötigte man im Durchschnitt weit weniger Fahrstunden als heute. Nicht zuletzt deshalb informieren sich Eltern oft über den Ausbildungsstand ihrer Kinder. Dabei sind präzise Aufzeichnungen sehr überzeugend. Hilfreich ist es auch, die Eltern zu einer Fahrstunde der Tochter/des Sohnes einzuladen und sie einen Ausschnitt moderner Fahrausbildung „erfahren“ zu lassen. 

Jochen Klima


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